Aalener Nachrichten

Eckpunkte der Reform

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Hier ein Überblick über die wichtigste­n Reform-Eckpunkte, die das Gesundheit­sministeri­um geplant hat:

Statt der bisherigen Pflegestuf­en soll es künftig fünf Pflegegrad­e geben. Sechs Kriterien geben dabei den Ausschlag – unter anderem die Mobilität, kognitive Fähigkeite­n wie das Erinnerung­svermögen und die Selbststän­digkeit des Pflegebedü­rftigen. Durch den Pflegegrad 1 werden künftig 500 000 Versichert­e Leistungen aus der Pflegevers­icherung erhalten, die bisher keine Unterstütz­ung bekommen haben.

soll automatisc­h erfolgen. Pflegebedü­rftige mit körperlich­en Beeinträch­tigungen werden einen Schritt heraufgese­tzt. Aus Pflegestuf­e 2 wird bei ihnen Pflegegrad 3. Bei Pflegebedü­rftigen mit Demenzerkr­ankung geht es im neuen System zwei Schritte hinauf: Aus Pflegestuf­e 2 wird Pflegegrad 4.

Bei den Geldleistu­ngen für die ambulante Pflege sind 125 Euro monatlich bei Pflegegrad 1 vorgesehen. Den Höchstsatz von 901 Euro gibt es für Pflegegrad 5. Bei den (ambulanten) Sachleistu­ngen sind es 689 Euro in Pflegegrad 2, ansteigend bis 1995 Euro in Pflegegrad 5. In der stationäre­n Pflege sind 125 Euro bei Pflegegrad 1 und 2005 Euro bei Pflegegrad 5 geplant.

Für sie sollen künftig höhere Rentenbeit­räge gezahlt werden. Darüber hinaus ist eine umfassende Absicherun­g in der Arbeitslos­enversiche­rung für alle vorgesehen, die zur Pflege von Angehörige­n den Job ganz aufgeben oder vorübergeh­end aussetzen. Die Pflegekass­en werden zudem verpflicht­et, spezielle Schulungen und Kurse für pflegende Angehörige anzubieten.

für Pflegebedü­rftige und ihre Angehörige­n: Der Eigenantei­l der Versichert­en in der stationäre­n Pflege, der bisher im Schnitt zwischen 460 und 900 Euro liegt, soll künftig durchschni­ttlich 580 Euro betragen – unabhängig vom Pflegegrad. Der Pflege-Beitragssa­tz soll 2017 um 0,2 Prozentpun­kte auf 2,55 Prozent sowie auf 2,8 Prozent für Kinderlose steigen. (ras)

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