Eckpunkte der Reform
Hier ein Überblick über die wichtigsten Reform-Eckpunkte, die das Gesundheitsministerium geplant hat:
Statt der bisherigen Pflegestufen soll es künftig fünf Pflegegrade geben. Sechs Kriterien geben dabei den Ausschlag – unter anderem die Mobilität, kognitive Fähigkeiten wie das Erinnerungsvermögen und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Durch den Pflegegrad 1 werden künftig 500 000 Versicherte Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, die bisher keine Unterstützung bekommen haben.
soll automatisch erfolgen. Pflegebedürftige mit körperlichen Beeinträchtigungen werden einen Schritt heraufgesetzt. Aus Pflegestufe 2 wird bei ihnen Pflegegrad 3. Bei Pflegebedürftigen mit Demenzerkrankung geht es im neuen System zwei Schritte hinauf: Aus Pflegestufe 2 wird Pflegegrad 4.
Bei den Geldleistungen für die ambulante Pflege sind 125 Euro monatlich bei Pflegegrad 1 vorgesehen. Den Höchstsatz von 901 Euro gibt es für Pflegegrad 5. Bei den (ambulanten) Sachleistungen sind es 689 Euro in Pflegegrad 2, ansteigend bis 1995 Euro in Pflegegrad 5. In der stationären Pflege sind 125 Euro bei Pflegegrad 1 und 2005 Euro bei Pflegegrad 5 geplant.
Für sie sollen künftig höhere Rentenbeiträge gezahlt werden. Darüber hinaus ist eine umfassende Absicherung in der Arbeitslosenversicherung für alle vorgesehen, die zur Pflege von Angehörigen den Job ganz aufgeben oder vorübergehend aussetzen. Die Pflegekassen werden zudem verpflichtet, spezielle Schulungen und Kurse für pflegende Angehörige anzubieten.
für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen: Der Eigenanteil der Versicherten in der stationären Pflege, der bisher im Schnitt zwischen 460 und 900 Euro liegt, soll künftig durchschnittlich 580 Euro betragen – unabhängig vom Pflegegrad. Der Pflege-Beitragssatz soll 2017 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent sowie auf 2,8 Prozent für Kinderlose steigen. (ras)