Streit um Rinderhaltung endet mit tödlichen Schüssen
Landwirt wegen Totschlag an Amtstierarzt angeklagt
POTSDAM (dpa) - Jahrelang streitet sich ein Landwirt aus Brandenburg mit dem Veterinäramt. Der 72-Jährige züchtet auf seinem Hof Rinder, die Amtstierärzte werfen ihm immer wieder „chaotische Zustände“in den Ställen vor. Im Januar 2015 kommt es zum Eklat: Als die Behördenmitarbeiter die Rinder beschlagnahmen wollen, erschießt der Landwirt einen Tierarzt. Am Dienstag hat der Prozess gegen den Mann in Potsdam begonnen.
Sie habe das Gewehr in seiner Hand gesehen und nur noch schreien können. „In dem Moment knallte es auch schon.“Es fällt der Tierärztin sichtlich schwer, vor Gericht noch einmal den Tag im Januar zu schildern, an dem ihr Kollege erschossen wurde.
Schrotflinte abgefeuert
Nur ein paar Meter von ihr entfernt sitzt am Dienstag der Angeklagte: Der 72-jährige Landwirt aus dem Dorf Klein Behnitz im Havelland soll auf seinem Hof den Mitarbeiter des Veterinäramtes mit einer Schrotflinte getötet haben. Mit einem Schuss in den Bauch aus einer Entfernung von 20 bis 30 Zentimetern, wie Staatsanwalt Peter Petersen zum Prozessauftakt am Potsdamer Landgericht sagt.
Mit einer Kollegin sei sie vom Hof gerannt, berichtet die Zeugin. „Das Tor klemmte, er kam hinter uns her.“Sie hätten sich an einer Bushaltestelle versteckt. Wenig später sieht sie den Futtermittelkontrolleur auf dem Hof liegen, der Landwirt sei immer noch mit dem Gewehr herumgerannt und habe gedroht. „Ich hatte nicht erwartet, dass er in einer solchen Art und Weise reagiert, ich hab es ihm auch nicht zugetraut“, sagt die 45Jährige.
Verschimmeltes Heu
Seit mehreren Jahren haben die Ämter schon mit dem Bauern zu tun. Immer wieder gibt es Kontrollen, immer wieder Streit, Verstöße gegen den Tierschutz und Vorwürfe, er sei mit der Haltung seiner Rinder über- fordert. Da ist die Rede von „chaotischen Zuständen“auf dem Hof, von Morast, herumliegendem Schutt und Schrott oder verschimmeltem Heu. Moniert wurden Stacheldraht und eine defekte Umzäunung, Rinder konnten ausbrechen.
Zweifel an Geständnis
An dem Unglückstag kommen die Behördenvertreter auf den Hof und wollen fast alle Rinder mitnehmen. Der Angeklagte spricht im Prozess von „Räubern und Banditen“, die ihm seine Tiere wegnehmen wollten. Der Hof wurde bereits von seinen Eltern betrieben, sein Vater sei früh gestorben, schon 1961 seien die Tiere von Kommunisten zwangsweise aus dem Stall geholt worden. Der 72-Jährige ist gesundheitlich stark angeschlagen, in den Gerichtssaal wird er in einem Rollstuhl gefahren. Angeklagt ist er wegen Totschlags, versuchten Totschlags und unerlaubten Führens einer Schusswaffe.
Die Flinte war in der Waschküche, die hätten „die Russen“dort bei ihm in den Schrank gestellt, sagt der Mann. Die mutmaßliche Tat schildert er als Unfall, der tue ihm sehr leid. Er sei gestolpert, habe eigentlich nur in die Luft schießen wollen.
Der Vorsitzende Richter Frank Tiemann äußert an dieser Darstellung Zweifel. Die Aussagen seien nicht glaubhaft. Dies sei kein Geständnis gewesen, das sich strafmildernd auswirken könne.
Das Gericht hat für den Prozess Verhandlungstage bis zum 29. September angesetzt.