Aalener Nachrichten

Disco-Schläger: 22-jähriger Student streitet die Tat ab

Angeklagte­r soll Frau heftig ins Gesicht geschlagen haben – Verhandlun­g vor dem Aalener Amtsgerich­t wird am 17. September fortgesetz­t

- Von Gerhard Krehlik

AALEN - Die Verhandlun­g vor dem Aalener Amtsgerich­t über eine Schlägerei in einer Diskothek in der Ulmer Straße an den Reichsstäd­ter Tagen im vergangene­n Jahr ist am Dienstag noch ohne Urteil vorläufig zu Ende gegangen. Amtsgerich­tsdirektor Michael Lang musste notgedrung­en einen neuen Termin ansetzen, da der Beschuldig­te, ein 22-jähriger Student aus Aalen, die Tat bestritt und die Geschädigt­e, eine junge Frau, ebenfalls aus Aalen, an der Verhandlun­g nicht teilnehmen konnte.

Amtsanwält­in Andrea Koller warf dem Beschuldig­ten in ihrer Anklagesch­rift vor, der jungen Frau nachts in der Disco derart heftig ins Gesicht geschlagen zu haben, dass sie unter anderem einen Nasenbeinb­ruch erlitt und operiert werden musste. Gegen den Strafbefeh­l der Staatsanwa­ltschaft hatte der Student Einspruch eingelegt, sodass es jetzt zur Hauptverha­ndlung kam.

Mit 1,2 Promille angerempel­t

Der Beschuldig­te – ein eher unscheinba­rer junger Mann – äußerte sich zu der ihm vorgeworfe­nenfnen Tat. Danach habe er in der fraglichen Nacht zusammen mit einigen Freunden in der Diskothek den Geburtstag einer Bekannten gefeiert. Auf der ziemlich vollen Tanzfläche sei er – mit 1,2 Promille Alkohol im Blut – zuerst angerempel­t worden, dann habe man ihm einen Schlag verpasst, bei dem er seine Brille verloren habe. Er habe sich gewehrt, sei dann aber zu Boden gegangen, wo weiter auf ihn eingeschla­gen wurde, bis er von den Türstehern rausgetrag­en worden sei. Die Geschädigt­e habe er gar nicht gesehen und nicht wahrgenomm­en. Da sich zwei der insgesamt neun Zeugen an dem neuen Ver- handlungst­ermin im Ausland aufhalten, wurden sie schon mal vorab vernommen. Ein Bekannter des Beschuldig­ten schilderte die Situation auf der Tanzfläche als ziemlich „ chaotisch“. Zuerst habe ein allgemeine­s Gerangel und Geschubse geherrscht, dann sei der Beschuldig­te in einem Kreis von mehreren Personen umringt gewesen und sei dort hin- und hergetaume­lt. Die Geschädigt­e sei in aggressive­r Haltung auf ihn zugegangen und habe sich dabei den Schlag ins Gesicht eingefange­n. Ob mit der Faust oder mit dem Ellbogen, daran konnte sich der Zeuge nicht mehr erinnern.

Warum der Beschuldig­te den Schlag in der Verhandlun­g nun abstritt, darauf konnte sich auch der Zeuge keinen Reim machen.

Eine weitere Zeugin konnte zur Aufklärung des Geschehens nur wenig beitragen, da sie damit beschäftig­t war, einen Bekannten, der sich bei der Auseinande­rsetzung ebenfalls eine blutige Nase eingefange­n hatte, auf der Toilette medizinisc­h zu versorgen. Ob auch dafür der Beschuldig­te verantwort­lich war, konnte sie nicht sagen.

Die Verhandlun­g wird am 17. September fortgesetz­t.

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