Jedes Mal dieselbe Straftat!
Zum Artikel „Für jedes Häufchen ein Fähnchen“und den Hundekot-Ärger in Hofherrnweiler erreichte uns diese Zuschrift:
Wir Anwohner haben uns sehr darüber gefreut. Leider gibt es nur ganz wenige Hundehalter, die die Hinterlassenschaft ihres Hundes mitnehmen. Es ehrt Nikolaus Hippich (er stellte Fähnchen auf, die auf Hundekot hinweisen; Anm. d. Red.), dass er das tut. Chapeau! Auch wir mögen Hunde, aber als der Schnee wegschmolz und die ganze Scheußlichkeit nach und nach ans Tageslicht kam, wurde es unerträglich. So entstand die Idee, jeden Hundehaufen mit Fähnchen zu kennzeichnen, um das ganze Ausmaß zu verdeutlichen. Auf rund 20 bis 25 Metern entlang des Weges sind es etwa 50 Haufen – klein, groß, mittel.
In der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten der Stadt Aalen steht unter Paragraph 13: „ Der Halter oder Führer eines Tieres hat dafür zu sorgen, dass dieses seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Grundstücken verrichtet. Dennoch dort abgelegter Kot ist unverzüglich zu beseitigen. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von mindestens fünf und höchstens 1000 Euro geahndet werden.“
Das bedeutet, dass jede Hundebesitzerin und jeder Hundebesitzer, der die Hinterlassenschaft des Lieblings einfach liegen lässt, jedes Mal dieselbe Straftat begeht! Wie rücksichtslos muss man dafür sein? Monika Sogas, Aalen
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
wir freuen uns über Ihre Briefe. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass sich die Redaktion bei langen Zuschriften Kürzungen vorbehält. Für unsere Ausgabe gilt eine Beschränkung auf 60 Zeitungszeilen (pro Zeile etwa 35 Anschläge). Leserzuschriften stellen keine redaktionellen Meinungsäußerungen dar.