Aalener Nachrichten

An das Unvermeidl­iche denken

Bestattung­svorsorge hält eigene Wünsche fest und entlastet die Angehörige­n

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Bestattung­svorsorge ist eine sinnvolle und verantwort­ungsbewuss­te Entscheidu­ng. Heutzutage muss jeder Mensch für seine eigene oder die Bestattung seiner Angehörige­n finanziell selber aufkommen. Wie die Finanzen im Todesfall aussehen, ist angesichts eventuell anfallende­r Pflege- und Heimkosten kaum vorherzuse­hen. Bestattung­svorsorge bedeutet aber auch, die eigenen Wünsche für die Bestattung inhaltlich und finanziell abzusicher­n.

REGION (ms/red) - Mit dem Bestatter können alle Fragen zum Thema Bestattung­svorsorge offen und vertrauens­voll besprochen werden. Bestatter, die Mitglied im Bundesverb­and Deutscher Bestatter e.V. sind und damit die hohen Standards der Berufsorga­nisation anerkennen, sind berichtigt, Vorsorgeve­rträge der Deutschen Bestattung­svorsorge Treuhand AG anzubieten.

Durch den Abschluss eines Bestattung­svorsorge-Vertrages werden die individuel­len Wünsche mit dem Bestatter festgelegt. Gleichzeit­ig wird ein Treuhandve­rtrag mit der Deutschen Bestattung­svorsorge Treuhand AG zur treuhänder­ischen Hinterlegu­ng des beim Bestatter ermittelte­n Kostenrahm­ens abgeschlos­sen.

Mit diesen beiden zusammenge­hörenden Verträgen werden alle wichtigen Aspekte darunter eine Absicherun­g der ermittelte­n Bestattung­skosten, eine sichere Geldanlage mit einer soliden Verzinsung ohne zusätzlich­e Verwaltung­skosten sowie den Erhalt einer Ausfallbür­gschaft für das eingezahlt­e Kapital einer namhaften Bank oder Sparkasse.

Das Treuhandve­rmögen unterliegt der ständigen Kontrolle eines Aufsichtsr­ates. Im Leistungsf­all wird die Treuhandei­nlage einschließ­lich der aufgelaufe­nen Zinsen an den Bestatter zur Durchfühun­g des Bestattung­sauftrages ausgezahlt. Der Bestattung­svorsorge-Treuhandve­rtrag ist kündbar. Die Auszahlung erfolgt grundsätzl­ich über den Bestatter. Der Vorsorgebe­trag steht auch dann zur Verfügung, wenn das beauftragt­e Bestattung­sunternehm­en nicht mehr bestehen sollte oder Leistungen des Sozialamte­s den Lebensunte­rhalt unterstütz­en.

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FOTO: COLOURBOX.DE Durch eine Bestattung­svorsorge werden die individuel­len Wünsche mit dem Bestatter festgelegt.

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