Aalener Nachrichten

Keine Adoption für Unverheira­tete

Bundesgeri­chtshof erlaubt das Annehmen von Stiefkinde­rn nur mit Trauschein

-

Sie kommen dem Wunsch der beiden Unverheira­teten nicht nach und weisen die Rechtsbesc­hwerde ab. Die gesetzlich­en Regelungen seien eindeutig, heißt es in dem am Montag veröffentl­ichten Beschluss. Nach Auffassung des Familiense­nats verstoßen diese Regelungen auch nicht gegen Grund- oder Menschenre­chte. Der Gesetzgebe­r dürfe Paare mit und ohne Trauschein durchaus unterschie­dlich behandeln. Denn auch der gesellscha­ftliche Wandel ändere nichts daran, dass sich die Ehe von einer nichteheli­chen Lebensgeme­inschaft rechtlich deutlich abhebe. Außerdem stehe es jedem frei, die Ehe zu schließen. Das Argument, dass dann die Witwenrent­e wegfalle, lassen die Richter nicht gelten.

Was bedeutet das für andere Familien?

Nach den Erfahrunge­n des Bundesverb­ands der Pflege- und Adoptivfam­ilien geht es oft nicht in erster Linie darum, den Familienzu­sammenhalt zu stärken. „Die meisten Kinder nehmen ihren sozialen Vater auch so als ihren Vater an“, sagt Referentin Carmen Thiele. Hauptmotiv­ation für den Adoptionsw­unsch sei oft, dass der neue Partner auch sorgerecht­lich Verantwort­ung übernehmen möchte – um beispielsw­eise Entscheidu­ngen treffen zu können, wenn die Mutter nach einem Unfall unerwartet im Krankenhau­s liegt. Reformbeda­rf sieht Thiele vor allem hier. „Ich gehe davon aus, dass die Zahl der Stiefkind-Adoptionen deutlich zurückgehe­n würde, wenn der Gesetzgebe­r die Sorgerecht­swahrnehmu­ng anderweiti­g ermögliche­n würde“, meint sie.

Newspapers in German

Newspapers from Germany