Keine Adoption für Unverheiratete
Bundesgerichtshof erlaubt das Annehmen von Stiefkindern nur mit Trauschein
Sie kommen dem Wunsch der beiden Unverheirateten nicht nach und weisen die Rechtsbeschwerde ab. Die gesetzlichen Regelungen seien eindeutig, heißt es in dem am Montag veröffentlichten Beschluss. Nach Auffassung des Familiensenats verstoßen diese Regelungen auch nicht gegen Grund- oder Menschenrechte. Der Gesetzgeber dürfe Paare mit und ohne Trauschein durchaus unterschiedlich behandeln. Denn auch der gesellschaftliche Wandel ändere nichts daran, dass sich die Ehe von einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft rechtlich deutlich abhebe. Außerdem stehe es jedem frei, die Ehe zu schließen. Das Argument, dass dann die Witwenrente wegfalle, lassen die Richter nicht gelten.
Was bedeutet das für andere Familien?
Nach den Erfahrungen des Bundesverbands der Pflege- und Adoptivfamilien geht es oft nicht in erster Linie darum, den Familienzusammenhalt zu stärken. „Die meisten Kinder nehmen ihren sozialen Vater auch so als ihren Vater an“, sagt Referentin Carmen Thiele. Hauptmotivation für den Adoptionswunsch sei oft, dass der neue Partner auch sorgerechtlich Verantwortung übernehmen möchte – um beispielsweise Entscheidungen treffen zu können, wenn die Mutter nach einem Unfall unerwartet im Krankenhaus liegt. Reformbedarf sieht Thiele vor allem hier. „Ich gehe davon aus, dass die Zahl der Stiefkind-Adoptionen deutlich zurückgehen würde, wenn der Gesetzgeber die Sorgerechtswahrnehmung anderweitig ermöglichen würde“, meint sie.