Westhausens Lärmaktionsplan ist nicht das Papier wert, auf dem er steht
,Der Blitzer ist eine der ersten Maßnahmen, die die Gemeinde Westhausen im Rahmen ihres Lärmaktionsplans umgesetzt hat.’ Das ist falsch. Richtig ist, dass die BI B 29Lärmschutz-Westhausen-Reichenbach in der Unterschriftenliste vom Dezember 2014 die Erstellung des seit 2012 anzufertigen Lärmaktionsplans eingefordert hat. Wir hofften damit, Maßnahmen zur Lärmreduzierung wie zum Beispiel Lärmschutzwände oder Flüsterasphalt zu bekommen.
Diese Hoffnung wurde uns vom Regierungspräsidium und dem Landratsamt durch Lärmberechnungen zerstört, denn die Rechenformel, die aus den 90-er Jahren stammt, fußt auf die zulässigen, und nicht auf die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten. Zusätzlich wurde uns mitgeteilt, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung 50 km/h nicht durch die Lärmsituation, sondern durch die besondere Unfallhäufigkeit mit drei Todesfällen begründet sei. Infolgedessen wiesen wir durch Videos nach, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung meistens missachtet wird.
Dies wies das Landratsamt als ungültig zurück. Sehr hilfreich war dann eine von Gemeinderat Martin Häring initiierte Entscheidung des Gemeinderats, eine verdeckte große und repräsentative Geschwindigkeitsmessung durchführen zu lassen.
Das Landratsamt ließ gleich danach selbst nachmessen und widersprach der große Messung der Gemeinde mit ein paar einzelnen Messungen. Erst unser wiederholt an Landrat Pavel und dem Dezernenten für Verkehr, Recht und Ordnung, Thomas Wagenblast, bebilderte Hinweis führte zum Umdenken. Darin zeigten wir, dass Kinder, Ältere und viele Schulkinder zum Bus oder zum Zug eilend die B 29 an der Gefahrenstelle überqueren. Dazu stellten wir die Frage, wie ein weiterer Todesfall strafrechtlich und dienstrechtlich bewertete werden würde.
Zurückkommend auf den Lärmaktionsplan der Gemeinde Westhausen ist zu erwähnen, dass er das Papier nicht wert ist auf dem er steht. Mit dem Schlusssatz , .... es besteht aus der Lärmaktionsplanung kein unmittelbarer Rechtsanspruch auf Umsetzung von vorgeschlagenen Maßnahmen’ wurde die Rechtsposition von der Gemeinde selbst auf eine Bittstellung herabgestuft. Peter Kuch, BI B 29-Lärmschutz, Westhausen-Reichenbach
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