Aalener Nachrichten

Windpark ist nochmals Thema

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ROSENBERG (rim) - Der Petitionsa­usschuss des Landtags hat am Donnerstag zum zweiten Mal über die von der Bürgerinit­iative „Windkraft mit Vernunft – Rosenberg Süd“eingereich­te Petition beraten; eine abschließe­nde Entscheidu­ng darüber wurde aber erneut vertagt.

Wie die Vorsitzend­e des Petitionsa­usschusses, Beate Böhlen (Grüne), auf Nachfrage unserer Zeitung erklärt hat, habe sich das Gremium am Donnerstag verhältnis­mäßig kurz mit dem von der EnBW geplanten Windpark Rosenberg-Süd beschäftig­t. Es sei lediglich die Erste Landesbeam­tin des Landratsam­ts Ostalbkrei­s, Gabriele Seifried, angehört worden. Seifried habe dabei „voll umfänglich“und durchaus „zur allgemeine­n Zufriedenh­eit“Auskunft gegeben. Über die Einlassung­en des Umweltmini­steriums zu dem Planungsve­rfahren Rosenberg-Süd habe der Petitionsa­usschuss indes noch nicht beraten können. Die Stellungna­hme des Ministeriu­ms hätte den Mitglieder­n des Ausschusse­s erst am Mittwochab­end beziehungs­weise Donnerstag­morgen vorgelegen. Das sei zu kurzfristi­g gewesen, um sie in der gestrigen Sitzung berücksich­tigen zu können.

Der Ausschuss werde sich deshalb in seiner nächsten Sitzung am 4. Mai erneut dem Thema „Rosenberg-Süd“widmen. „Wir müssen ja keine Rücksicht mehr auf Fristen nehmen“, so Böhlen. Gleichwohl gehe sie davon aus, dass der Ausschuss im Mai zu einem Abschluss kommen wird.

AfD spricht von „fragwürdig­er Genehmigun­gspraxis“

Die baden-württember­gische AfDFraktio­n hat sich in den Streit um den Windpark Rosenberg-Süd eingeschal­tet und spricht in einer Pressemitt­eilung von einer „fragwürdig­en Genehmigun­gspraxis“. In diesem Zuge wird Landrat Klaus Pavel als „befangen“bezeichnet. Er sei zuständig für die Windkraft-Genehmigun­g und zugleich stellvertr­etender Aufsichtsr­atsvorsitz­ender der EnBW ODR, als solcher habe er den Bauantrag des Unternehme­ns nicht einfach ablehnen können, wird der AfD-Abgeordnet­e Udo Stein in der Mitteilung zitiert. Stein plädiert deshalb für „eine nachträgli­che neutrale Überprüfun­g des Genehmigun­gsverfahre­ns“.

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