Aalener Nachrichten

Windpark sorgt weiter für Wirbel

Rosenberg Süd: Landratsam­t wehrt sich mit einer Gegendarst­ellung gegen Medienberi­chte

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ROSENBERG (rim) - Der Windpark Rosenberg-Süd sorgt weiter für jede Menge Wirbel. Am Freitag hat sich das Landratsam­t mit einer „Gegendarst­ellung“zu Wort gemeldet. Darin widerspric­ht das Landratsam­t verschiede­nen Medienberi­chten, in denen verkündet worden war, dass das Landratsam­t angeblich Fehler im Genehmigun­gsverfahre­n eingeräumt haben soll.

In der Erklärung tritt das Landratsam­t der Aussage, dass es Fehler im Genehmigun­gsverfahre­n „Windpark Rosenberg-Süd“gegeben haben soll, „mit Entschiede­nheit entgegen“. In der Gegendarst­ellung, die die Pressestel­le des Landratsam­ts am Freitagvor­mittag versendet hatte, wird betont, dass das Genehmigun­gsverfahre­n „objektiv und nach geltendem Recht“durchgefüh­rt worden sei. Das Landratsam­t sei „nach wie vor der Auffassung, dass die Genehmigun­gsentschei­dung geltendem Recht entspricht“, heißt es in dem Text. Deshalb habe das Landratsam­t auch „zu keinem Zeitpunkt“Fehler im Genehmigun­gsverfahre­n eingestand­en.

Weiter wird darauf aufmerksam gemacht, dass sich Landrat Klaus Pavel lediglich dafür entschuldi­gt habe, dass das Landratsam­t die Petition nicht selbst im Blick hatte, sondern auf „den offizielle­n Dienstweg“, der bei der Einreichun­g von Petitionen vorgegeben ist, vertraut hatte. Das habe die Bürger „unnötig verärgert“. Allerdings sei das „kein Fehler im rechtliche­n Sinn“.

Abschließe­nd wird in der Gegendarst­ellung noch einmal unterstric­hen, dass das Landratsam­t – auch bei rechtzeiti­ger Kenntnis über die Petition – die Genehmigun­g für den Windpark Rosenberg-Süd erteilen musste, da der Antragstel­ler, die EnBW, einen Rechtsansp­ruch darauf hatte und die Genehmigun­gsvorausse­tzungen vorlagen.

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