Doppelpass
Seit Ende 2014 erhalten in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder von Ausländern in der Regel zwei Pässe. Mit diesem Kompromiss, auf den sich die Große Koalition geeinigt hatte,
Diese Regelung hatte vorgesehen, dass sich Kinder ausländischer Eltern spätestens mit 23 Jahren für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden mussten. Vor 2000 galt: Deutscher ist, wer einen deutschen Elternteil hat – das sogenannte Abstammungsoder ius-sanguinisPrinzip –, oder sich nach 15 Jahren im Land einbürgern lässt.
Kritiker sehen im Doppelpass ein Integrationshindernis. Sie bemängeln die
für Deutschland – gerade im Fall der Deutschtürken. Dabei gibt es keine Daten darüber, wie die Deutschtürken (mit zwei Pässen) beim Referendum in der Türkei abgestimmt haben.
Laut Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes von 2015 haben
eine doppelte Staatsangehörigkeit, rund 246 000 von ihnen besitzen einen deutschen und türkischen Pass. Verglichen mit den 1,5 Millionen Türken in Deutschland oder den drei Millionen Menschen mit türkischen Wurzeln sind das eher wenige.
Um die doppelte Staatsbürgerschaft nicht auf Dauer vererbbar zu machen, hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) einen Generationenschnitt vorgeschlagen:
Ob er damit Erfolg haben wird, ist fraglich. Das entscheidet wohl die künftige Regierungskoalition nach der Bundestagswahl. Abgesehen davon: Auch in Zukunft wird es Doppelstaatler in Deutschland geben. Denn Ausnahmen gelten für die EU-Staaten, die Schweiz und für Länder, die ihre Bürger nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen wollen – etwa Afghanistan oder Tunesien. (clak)