Aalener Nachrichten

Schlagring in der Hosentasch­e kostet

22-Jähriger ist unkooperat­iv und kassiert eine höhere Strafe

- Von Gerhard Krehlik

AALEN - Zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätze­n á 30 Euro wegen Führens einer verbotenen Waffe hat Amtsgerich­tsdirektor Martin Reuff einen 22-jährigen Mann aus einer Gemeinde im Ostalbkrei­s verurteilt. Der beschuldig­te Einzelhand­elskaufman­n hatte gegen einen entspreche­nden Strafbefeh­l Einspruch eingelegt. Dieser „Schuss“ging allerdings nach hinten los, denn der ursprüngli­che Strafbefeh­l lautete nur über 40 Tagessätze á 30 Euro.

Dieser Strafbefeh­l war, so Amtsanwält­in Andrea Koller in ihrem Plädoyer, quasi ein „Friedensan­gebot“der Staatsanwa­ltschaft. Ihre jetzige Forderung nach einer höheren Strafe begründete Andrea Koller vor allem mit dem völlig unkooperat­iven Verhalten des Beschuldig­ten. Dieser machte keinerlei Angaben zur Sache, von einem Geständnis ganz zu schweigen.

Der Mann wurde zusammen mit zwei Freunden in den frühen Morgenstun­den des 2. Oktober 2016 auf dem Gmünder Torplatz in Aalen von einer Polizeistr­eife kontrollie­rt, als sich das Trio gerade mit dem Auto auf den Heimweg machen wollte. Eine Gruppe Mädchen hatte die Polizei verständig­t, weil sie sich offenbar bedroht fühlten. Die beiden Polizisten sagten aus, dass sie beim Aussteigen ein metallisch­es Geräusch gehört haben und den deutlichen Eindruck hatten, dass der Beschuldig­te auf der Beifahrers­eite des Autos etwas weggeworfe­n habe. Und tatsächlic­h fanden sie unter dem Auto einen Schlagring. Der mit knapp einem Promille alkoholisi­erte Mann bestritt, dass ihm dieser Schlagring gehörte. Auch bei der Ermittlung seiner Personalie­n – einen Ausweis hatte er nicht dabei – und auf dem Polizeirev­ier verhielt er sich, so ein Polizeibea­mter, ausgesproc­hen „unkooperat­iv“.

Fahrer gibt sich ahnungslos

Sein ebenfalls als Zeuge befragter Kumpel, der Fahrer des Autos, gab sich vor Gericht weitgehend ahnungslos. Von einem Schlagring wollte er überhaupt nichts mitbekomme­n haben. Auch die scharfen Nachfragen von Amtsanwält­in Andrea Koller halfen seinem Gedächtnis nicht wesentlich auf die Sprünge. Für Rechtsanwa­lt Axel Wernitz als Verteidige­r kam auch in Betracht, dass der dritte Mann auf dem Beifahrers­itz den Schlagring beim Eintreffen der Streife schnell unter dem Auto „entsorgt“haben könnte. Er forderte deshalb einen Freispruch für seinen Mandanten. Wegen einer falschen Anschrift konnte dieser Zeuge jedoch nicht mehr rechtzeiti­g zur Verhandlun­g geladen werden. Bei seiner polizeilic­hen Vernehmung kurz nach dem Vorfall hatte er jedoch bestritten, Besitzer des Schlagring­s zu sein.

Amtsrichte­r Martin Reuff sah in seiner Urteilsbeg­ründung keinen Grund an den Aussagen und den Beobachtun­gen der Polizisten zu zweifeln und folgte in seinem Urteil der Forderung von Amtsanwält­in Andrea Koller.

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