Schlagring in der Hosentasche kostet
22-Jähriger ist unkooperativ und kassiert eine höhere Strafe
AALEN - Zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 30 Euro wegen Führens einer verbotenen Waffe hat Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff einen 22-jährigen Mann aus einer Gemeinde im Ostalbkreis verurteilt. Der beschuldigte Einzelhandelskaufmann hatte gegen einen entsprechenden Strafbefehl Einspruch eingelegt. Dieser „Schuss“ging allerdings nach hinten los, denn der ursprüngliche Strafbefehl lautete nur über 40 Tagessätze á 30 Euro.
Dieser Strafbefehl war, so Amtsanwältin Andrea Koller in ihrem Plädoyer, quasi ein „Friedensangebot“der Staatsanwaltschaft. Ihre jetzige Forderung nach einer höheren Strafe begründete Andrea Koller vor allem mit dem völlig unkooperativen Verhalten des Beschuldigten. Dieser machte keinerlei Angaben zur Sache, von einem Geständnis ganz zu schweigen.
Der Mann wurde zusammen mit zwei Freunden in den frühen Morgenstunden des 2. Oktober 2016 auf dem Gmünder Torplatz in Aalen von einer Polizeistreife kontrolliert, als sich das Trio gerade mit dem Auto auf den Heimweg machen wollte. Eine Gruppe Mädchen hatte die Polizei verständigt, weil sie sich offenbar bedroht fühlten. Die beiden Polizisten sagten aus, dass sie beim Aussteigen ein metallisches Geräusch gehört haben und den deutlichen Eindruck hatten, dass der Beschuldigte auf der Beifahrerseite des Autos etwas weggeworfen habe. Und tatsächlich fanden sie unter dem Auto einen Schlagring. Der mit knapp einem Promille alkoholisierte Mann bestritt, dass ihm dieser Schlagring gehörte. Auch bei der Ermittlung seiner Personalien – einen Ausweis hatte er nicht dabei – und auf dem Polizeirevier verhielt er sich, so ein Polizeibeamter, ausgesprochen „unkooperativ“.
Fahrer gibt sich ahnungslos
Sein ebenfalls als Zeuge befragter Kumpel, der Fahrer des Autos, gab sich vor Gericht weitgehend ahnungslos. Von einem Schlagring wollte er überhaupt nichts mitbekommen haben. Auch die scharfen Nachfragen von Amtsanwältin Andrea Koller halfen seinem Gedächtnis nicht wesentlich auf die Sprünge. Für Rechtsanwalt Axel Wernitz als Verteidiger kam auch in Betracht, dass der dritte Mann auf dem Beifahrersitz den Schlagring beim Eintreffen der Streife schnell unter dem Auto „entsorgt“haben könnte. Er forderte deshalb einen Freispruch für seinen Mandanten. Wegen einer falschen Anschrift konnte dieser Zeuge jedoch nicht mehr rechtzeitig zur Verhandlung geladen werden. Bei seiner polizeilichen Vernehmung kurz nach dem Vorfall hatte er jedoch bestritten, Besitzer des Schlagrings zu sein.
Amtsrichter Martin Reuff sah in seiner Urteilsbegründung keinen Grund an den Aussagen und den Beobachtungen der Polizisten zu zweifeln und folgte in seinem Urteil der Forderung von Amtsanwältin Andrea Koller.