Aalener Nachrichten

Aida-Kussmund darf von jedem fotografie­rt werden

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KARLSRUHE (dpa) - Die Kreuzfahrt­reederei Aida Cruises muss es hinnehmen, wenn ihre Schiffe mit dem von einem Künstler entworfene­n Kussmund-Logo fotografie­rt und die Bilder ins Internet gestellt werden. Das entschied der Bundesgeri­chtshof (BGH) am Donnerstag in einem Urteil zur sogenannte­n Panoramafr­eiheit (Az. I ZR 247/15). Die Reederei hatte einen Anbieter von Landausflü­gen verklagt, der seine Internetse­ite mit einem AidaFoto illustrier­t hatte.

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