Aida-Kussmund darf von jedem fotografiert werden
KARLSRUHE (dpa) - Die Kreuzfahrtreederei Aida Cruises muss es hinnehmen, wenn ihre Schiffe mit dem von einem Künstler entworfenen Kussmund-Logo fotografiert und die Bilder ins Internet gestellt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in einem Urteil zur sogenannten Panoramafreiheit (Az. I ZR 247/15). Die Reederei hatte einen Anbieter von Landausflügen verklagt, der seine Internetseite mit einem AidaFoto illustriert hatte.