Keine staatlichen Gelder für Verfassungsfeinde
Bundestag beschließt Grundgesetzänderung zur Parteienfinanzierung
BERLIN - Drei Monate vor der Bundestagwahl hat der Bundestag verfassungsfeindlichen Parteien den Geldhahn zugedreht. In Zukunft sollen Parteien wie die NPD, aber auch andere radikalen Parteien, keine staatliche Parteienfinanzierung mehr erhalten. Das beschloss der Bundestag in seiner Sitzung am Donnerstagnachmittag nach einer 38-minütigen Debatte. „Feinde der Demokratie muss der Staat nicht finanzieren“, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).
Für die Grundgesetzänderung war eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erforderlich. Die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der SPD stimmten geschlossen dafür, die Grünen-Fraktion sprach sich dagegen aus. Sie sieht darin einen schwerwiegenden Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien. Rechtsradikales Gedankengut in der Bevölkerung sei mit der Gesetzesänderung nicht aus der Welt geschafft, sagte Renate Künast (Grüne): „Wir haben Pegida und die Nach-LuckeAfD“, sagte sie, das Problem sei damit nicht aus der Welt. Sie forderte eine Kommission, die sich um die Probleme des Rechtsextremismus und Antisemitismus innerhalb der Gesellschaft kümmern soll.
Die Fraktion der Linken war sich bei der Abstimmung uneins. Die Entscheidung sei ihnen nicht leichtgefallen, sagte Ulla Jelpke (Linke). Das Grundgesetz kenne keine Verfassungstreuepflicht von Parteien. Für einen Teil der Fraktion sei das ein sehr gewichtiges Argument gewesen, dieser Teil enthielt sich daher. Der andere Teil der Linken stimmte für die Gesetzesänderung. Er argumentierte, dass es auch keine Pflicht gebe, verfassungsfeindliche Parteien zu unterstützen.
Gescheitertes Verbot als Anstoß
Der Bundestag brachte die Grundgesetzänderung auf den Weg, weil bereits zwei Anläufe für ein NPD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert waren. In der damaligen Urteilsbegründung hieß es, dass für ein Verbot nicht die „erforderlichen konkreten Anhaltspunkte von Gewicht“vorlagen. Es sei nicht davon auszugehen, dass die Partei mit ihren verfassungsfeindlichen Ansichten Erfolg habe.
Denn politisch spielt die NPD kaum noch eine Rolle. Weder in den Landtagen noch im Bundestag sitzen NPD-Abgeordnete. Die Partei ist jedoch noch auf kommunaler Ebene und mit einem Mandat im EU-Parlament vertreten. Die Karlsruher Richter deuteten aber auch an, dass die Partei von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden könnte. Diese Möglichkeit hat der Bundestag ergriffen.
2016 hatte die NPD etwa 1,14 Millionen Euro an staatlicher Parteienfinanzierung erhalten. Sie bemisst sich unter anderem am Erfolg bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen und auch an der Höhe der selbst eingeworbenen Spenden. „Jeder Cent für die NPD ist ein Cent zu viel“, sagte Stephan Harbarth, stellvertretender Vorsitzender der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion. Viel wichtiger als keine Finanzierung bleibe es aber, eine klare Haltung gegen rechte Hetze zu zeigen, sagte Heiko Maas: „Wir alle bleiben gefordert, unsere Demokratie und unsere Grundrechte entschlossen zu verteidigen.“
Ob eine verfassungsfeindliche Partei von der Finanzierung ausgeschlossen wird oder nicht, entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Wird der Ausschluss einer verfassungsfeindlichen Partei festgestellt, entfällt auch eine steuerliche Begünstigung von Zuwendungen an diese Parteien. Nach sechs Jahren können Bundestag, Bundesrat oder auch die Bundesregierung als Antragsteller den Ausschluss verlängern. Machen sie das nicht, wird dieser automatisch hinfällig.