Aalener Nachrichten

Bewährung für Prügelei am Bahnhof

Aalener Schöffenge­richt verhandelt tätliche Übergriffe von drei afghanisch­en Männern auf einen arabischen Asylbewerb­er

- Von Gerhard Krehlik

AALEN - Zu Bewährungs­strafen wegen gefährlich­er Körperverl­etzung hat das Aalener Schöffenge­richt unter Vorsitz von Amtsgerich­tsdirektor Martin Reuff drei in Aalen wohnende Männer verurteilt. Das Trio, Mitglieder einer aus Afghanista­n stammenden Familie, hat im Juli letzten Jahres einen Asylbewerb­er aus dem arabischen Raum in der Nähe des Aalener Bahnhofes verprügelt, wobei auch eine Eisenstang­e mit im Spiel war. Alle drei Familienmi­tglieder – Vater, Sohn und Großcousin – leben schon seit mehreren Jahren in Deutschlan­d und sind bei der Deutschen Bahn als Waggonrein­iger beschäftig­t.

An einem Abend im Juli 2016 wurde der Vater darauf aufmerksam, wie im Bereich des Bahnsteigs 1 ein Mann versuchte, eine Sicherungs­kette an einem Fahrrad zu knacken. Zwischen beiden Männern kam es zu Handgreifl­ichkeiten, die ein zufällig anwesender Lokführer vorübergeh­end schlichten konnte. Über das weitere Geschehen tischten die Beschuldig­ten und der Geschädigt­e, der im Prozess als Nebenkläge­r auftrat, dem Schöffenge­richt unterschie­dliche Versionen auf.

Verletzt ins Krankenhau­s

Weitgehend einig waren sich die Beteiligte­n und auch die angehörten Zeugen erst wieder ab dem Zeitpunkt, als sich die Beschuldig­ten und der Geschädigt­e eine Verfolgung­sjagd quer über den Bahnhofspl­atz in Richtung Unterführu­ng lieferten. Dort kam der 25-jährige Araber an einer Hecke zu Fall und wurde von den Afghanen mit Füßen und Fäusten und der besagten Eisenstang­e verprügelt, bis zwei zufällig anwesende Security-Mitarbeite­r dazwischen gingen und ein unbeteilig­ter Passant die Polizei verständig­te. Die Verletzung­en des 25-Jährigen mussten im Krankenhau­s behandelt werden.

Die Schläge im Bereich der Unterführu­ng wurden von den Beschuldig­ten eingeräumt. Zuvor habe jedoch, so die Afghanen, der Araber am Bahnsteig 1 seinerseit­s den Familienva­ter mit einer Eisenstang­e angegriffe­n, dem sie dann zu Hilfe gekommen seien. Der Araber wiederum und seine Nichte als Zeugin sagten aus, dass sie der Afghane übel beleidigt und mit Steinen beworfen habe.

Nicht alles angeklagt

Angeklagt hat die Staatsanwa­ltschaft, so Staatsanwa­lt Becker, nur die Körperverl­etzung vor dem Bahnhof, da für das Geschehen am Bahnsteig keine strafbare Handlung zu ermitteln war. Das veranlasst­e Rechtsanwa­lt Peter Hubel als Verteidige­r eines der Beschuldig­ten zu der Vermutung, dass man die Ursache der späteren Körperverl­etzung, nämlich eine vorausgega­ngene Provokatio­n und Bedrohung durch den später Geschädigt­en, bewusst außen vor gelassen habe.

In seinem Plädoyer forderte Staatsanwa­lt Becker Haftstrafe­n zwischen zwei Jahren und acht Monaten und zwei Jahren und vier Monaten. Die Rechtsanwä­lte Hubel und Bäumel forderten Freiheitss­trafen auf Bewährung, Rechtsanwa­lt Holzinger plädierte auf Freispruch für seinen Mandanten, da dessen Beteiligun­g nicht bewiesen sei.

Das Schöffenge­richt entschied sich für Freiheitss­trafen zwischen einem Jahr und zehn Monaten und einem Jahr und zwei Monaten, die allesamt zur Bewährung ausgesetzt wurden.

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FOTO: MARKUS LEHMANN Schon am frühen Abend strömten die Besucher zum Fest.

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