Bewährung für Prügelei am Bahnhof
Aalener Schöffengericht verhandelt tätliche Übergriffe von drei afghanischen Männern auf einen arabischen Asylbewerber
AALEN - Zu Bewährungsstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Aalener Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff drei in Aalen wohnende Männer verurteilt. Das Trio, Mitglieder einer aus Afghanistan stammenden Familie, hat im Juli letzten Jahres einen Asylbewerber aus dem arabischen Raum in der Nähe des Aalener Bahnhofes verprügelt, wobei auch eine Eisenstange mit im Spiel war. Alle drei Familienmitglieder – Vater, Sohn und Großcousin – leben schon seit mehreren Jahren in Deutschland und sind bei der Deutschen Bahn als Waggonreiniger beschäftigt.
An einem Abend im Juli 2016 wurde der Vater darauf aufmerksam, wie im Bereich des Bahnsteigs 1 ein Mann versuchte, eine Sicherungskette an einem Fahrrad zu knacken. Zwischen beiden Männern kam es zu Handgreiflichkeiten, die ein zufällig anwesender Lokführer vorübergehend schlichten konnte. Über das weitere Geschehen tischten die Beschuldigten und der Geschädigte, der im Prozess als Nebenkläger auftrat, dem Schöffengericht unterschiedliche Versionen auf.
Verletzt ins Krankenhaus
Weitgehend einig waren sich die Beteiligten und auch die angehörten Zeugen erst wieder ab dem Zeitpunkt, als sich die Beschuldigten und der Geschädigte eine Verfolgungsjagd quer über den Bahnhofsplatz in Richtung Unterführung lieferten. Dort kam der 25-jährige Araber an einer Hecke zu Fall und wurde von den Afghanen mit Füßen und Fäusten und der besagten Eisenstange verprügelt, bis zwei zufällig anwesende Security-Mitarbeiter dazwischen gingen und ein unbeteiligter Passant die Polizei verständigte. Die Verletzungen des 25-Jährigen mussten im Krankenhaus behandelt werden.
Die Schläge im Bereich der Unterführung wurden von den Beschuldigten eingeräumt. Zuvor habe jedoch, so die Afghanen, der Araber am Bahnsteig 1 seinerseits den Familienvater mit einer Eisenstange angegriffen, dem sie dann zu Hilfe gekommen seien. Der Araber wiederum und seine Nichte als Zeugin sagten aus, dass sie der Afghane übel beleidigt und mit Steinen beworfen habe.
Nicht alles angeklagt
Angeklagt hat die Staatsanwaltschaft, so Staatsanwalt Becker, nur die Körperverletzung vor dem Bahnhof, da für das Geschehen am Bahnsteig keine strafbare Handlung zu ermitteln war. Das veranlasste Rechtsanwalt Peter Hubel als Verteidiger eines der Beschuldigten zu der Vermutung, dass man die Ursache der späteren Körperverletzung, nämlich eine vorausgegangene Provokation und Bedrohung durch den später Geschädigten, bewusst außen vor gelassen habe.
In seinem Plädoyer forderte Staatsanwalt Becker Haftstrafen zwischen zwei Jahren und acht Monaten und zwei Jahren und vier Monaten. Die Rechtsanwälte Hubel und Bäumel forderten Freiheitsstrafen auf Bewährung, Rechtsanwalt Holzinger plädierte auf Freispruch für seinen Mandanten, da dessen Beteiligung nicht bewiesen sei.
Das Schöffengericht entschied sich für Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und zehn Monaten und einem Jahr und zwei Monaten, die allesamt zur Bewährung ausgesetzt wurden.