Wer Datenweitergabe zulässt, muss Erlaubnis einholen
Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld nimmt Nutzer von Whats App in die Pflicht
RAVENSBURG - Dass WhatsApp sich Daten aus dem Adressbuch eines Smartphones ziehen kann, dürfte den meisten Nutzern des Nachrichtendienstes bekannt sein. Denn wer die App nutzt, lässt damit unter bestimmten Bedingungen zu, dass Daten aus dem eigenen Adressbuch übermittelt werden. So kann WhatsApp seinen Nutzern mitunter Personen aus ihrem Bekanntenkreis vorschlagen, die ebenfalls registriert sind. Damit gelangt der Konzern allerdings auch an Daten von Personen, die die App selbst gar nicht nutzen oder nicht möchten, dass sie an ihre Daten gelangt.
Nun hat ein Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld für Furore gesorgt. Aus diesem geht hervor, dass „wer durch seine Nutzung von WhatsApp diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefonadressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben“gegenüber diesen Personen eine Rechtsverletzung begeht. Und damit Gefahr laufe, „von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden“.
Allerdings habe dieses Urteil eigentlich wenig mit WhatsApp selbst zu tun hat, erklärt der Hamburger Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragte Clemens Rasch: „Das ist ein ganz seltsamer Rechtsstreit. Es geht überhaupt gar nicht um WhatsApp, sondern um zwei Eltern, die sich um das Sorgerecht ihres Kindes auseinandergesetzt haben. Und im Rahmen dieser Auseinandersetzung ging es auch darum, wie die Handynutzung des Elfjährigen Kindes sich gestaltet. Die Eltern waren sich nicht einig, und dann ist das Gericht eingeschritten. Und geht dabei davon aus, dass die Nutzung von WhatsApp zu rechtswidrigen Datenübertragungen führt.“
Dass dieser Aspekt nun für Schlagzeilen gesorgt hat, ist nicht verwunderlich. Doch Rasch gibt zu bedenken, dass es sich bei dem Urteil um das eines Familiengerichts handele, welches sich nicht primär mit Datenschutz befasse. Dass nun für Nutzer des Nachrichtendienstes ein Abmahnrisiko bestehe oder es gar zu einer ganzen Abmahnwelle kommen könnte, sieht er nicht so. Natürlich sei es problematisch, dass bei WhatsApp Kontaktdaten übertragen werden können. Dies sei aber nicht immer so. Das könne man abstellen: „Wenn ich in die Einstellungen meines iPhones gehe, kann ich deaktivieren, dass Kontakte übermittelt werden. Auch für andere Handys gibt es Programme, die mir derartige Datenschutzeinstellungen ermöglichen.“
Auch jemanden wegen der Verletzung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung abzumahnen, sei nicht ganz so einfach. Denn dazu müsste man wissen, dass diejenige Person WhatsApp nutzt und ihr Handy so eingestellt hat, dass die Nummern weitergegeben werden. Und die eigene Telefonnummer im Handy gespeichert hat. „Das sind alles Informationen, die ich nicht kennen kann. Das müsste schon ein seltener Einzelfall sein“, erläutert Clemens Rasch.
„Die Lehre, die daraus zu ziehen ist“, sagt er, „ist, immer auf seinem Handy in den Einstellungen zu schauen, was diese ganzen Dienste dürfen. Da sehe ich dann auch, auf was ich WhatsApp Zugriff erlauben kann.“