Hilfe für Obstbauern
Anträge ab 11. September verfügbar – Existenzsicherung über Zuschüsse – L-Bank-Kredite für Härtefälle
STUTTGART - Bis zu 90 Prozent weniger Äpfel als im Vorjahr werden die Obstbauern in Teilen Oberschwabens in diesem Jahr ernten. Grund sind die verheerenden Frostnächte im April. Deswegen hat Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) nun neue Details zur versprochenen Landeshilfe bekannt gegeben. Wer Ertragsschäden von mindestens einem Drittel verzeichnet, kann beim Land Hilfe beantragen und bekommt bis zu 50 Prozent der Verluste ersetzt.
„Oberschwaben und der Bodensee sind das Herzstück des Obstbaus im Land. Die Verbraucher verlassen sich jedes Jahr auf die Spitzenqualität, die von hier kommt. Der Jahrhundertfrost hat leider besonders in diesen zentralen Regionen zugeschlagen, was sich nach aktuellen Schätzungen nun auf die Ernte auswirkt“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) am Donnerstag der „Schwäbischen Zeitung“, „wir müssen alles daran setzen, auch künftig den Obstbau in Oberschwaben und am Bodensee zu sichern. Deshalb hilft das Land den gebeutelten Landwirten zur Sicherung der Existenz.“
Bereits kurz nach den Frostnächten hatte die Landesregierung diese als Naturkatastrophe eingestuft. Das ist die Voraussetzung dafür, dass staatliche Hilfen fließen dürfen. Da sich das gesamte Ausmaß bei Äpfeln, Birnen, Kirschen und Wein erst mit der Ernte zeigte, können Landwirte ab dem 11. September die Finanzhilfe beantragen. Sie haben damit bis zum 30. Oktober Zeit. Die Anträge nehmen die Landratsämter entgegen.
Hilfe erwarten dürfen sowohl Landwirte, die im Hauptberuf Obst anbauen als auch jene, die dies im Nebenerwerb tun. Ausschlaggebend ist, wie viel weniger Ernte sie bei einer Obstsorte einfahren. Wer also zum Beispiel keine einzige Kirsche ernten kann, aber immerhin 80 Prozent seiner Äpfel, bekommt staatliche Hilfe für die Ausfälle bei den Kirschen. Verglichen wird der Ertrag mit dem der vergangenen drei bis fünf Jahre. Es gibt aber eine Bagatellgrenze: Ansprüche hat nur, wer einen Schaden von mehr als 6000 Euro zu belangen hat.
Auszahlung Anfang 2018
Hauk beruft sich dabei auf geltendes Bundesrecht. Vertreter der Obstbauern hatten bereits im Frühjahr gefordert, sich am Ausfall in einzelnen Lagen, also spezifischen Apfel- oder Birnensorten, zu orientieren, nicht an der Ernte einer Obstart. Ihr Argument: Durch dieses Vorgehen würde bestraft, wer mehrere Sorten anbaue und gut wirtschafte, um für Ausfälle gerüstet zu sein.
Wenn die Anträge dem Landwirtschaftsministerium vorliegen, werden diese geprüft und die Schadenssummen addiert. Danach muss der Landtag die Gesamtsumme für die Hilfe bewilligen. Diese wird aber erst Anfang 2018 ausgezahlt, weil die Mittel erst im Landeshaushalt für 2018 zur Verfügung stehe. „Wir streben an, den Betroffenen zur Existenzsicherung bis zu 50 Prozent des Gesamtschadens über einen Zuschuss auszugleichen“, so Hauk. Letztlich hänge dies aber vom Votum des Parlaments ab.
Ist die Existenz eines Betriebes gefährdet oder liegt der Gesamtschaden deutlich über 100 000 Euro kann ein Härtefall vorliegen. In diesen Fällen haben Landwirte unter Umständen Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen der L-Bank.
Starkregen, Hagel und späte Fröste werden in Zukunft laut Experten häufiger auftreten, Grund ist der Klimawandel. „Wir planen derzeit aber auch Maßnahmen, wie wir unsere Landwirte fit für diese Entwicklung machen können“, so Hauk am Donnerstag: Er will sich unter anderem dafür einsetzen, dass sich auch Obstbauern gegen solche Wetterschäden versichern können.
Dafür wären staatliche Zuschüsse nötig – derzeit sind Policen für Landwirte zu teuer. Außerdem fordert Hauk weiterhin eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage. Diese würde es Landwirten erlauben, über mehrere Jahre steuerfrei Beiträge anzusparen für den Fall, dass die Erträge einbrechen. Ab dem 11. September können Obstbauern Anträge auf Hilfe bei den Landratsämtern abholen oder aus dem Internet herunterladen: www.landwirtschaft-bw.info