Warmwasserspeicher benötigen bessere Dämmung
Hersteller müssen die Wärmeverluste ab 26. September minimieren – Keine Nachrüstpflicht für Hausbesitzer
KÖLN (dpa) - Es gibt Neuerungen für Bauherren und Sanierer: Ab 26. September 2017 gelten verschärfte Mindestanforderungen für Warmwasserspeicher bis zu einem Volumen von 2000 Litern. Sie dürfen nicht mehr so viel Wärme verlieren – deshalb muss die Dämmung der Geräte deutlich verbessert werden. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erwartet, dass die Preise in der Folge steigen. Künftig wird es außerdem auf dem Effizienzlabel für Warmwasserspeicher auch die höhere Klasse A+ geben, sie löst dann die Klasse A als Top-Kategorie ab. Die wichtigsten Informationen im Überblick:
Was sind Warmwasser- und Pufferspeicher?
„Warmwasserspeicher sind ein zentraler Bestandteil einer modernen Heizungs- und Warmwasserversorgung in Wohn- und Bürogebäuden“, erklärt Alexander Werner vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) in Köln. Sie können unterschiedliche Funktionen erfüllen: In Trinkwarmwasserspeichern wird das im Haushalt benötigte Trinkwasser für das Duschen, Baden oder Kochen erwärmt und vorgehalten. Pufferspeicher gewährleisten die Versorgung mit Warmwasser für die Heizung über einen langen Zeitraum. So kann Wärme etwa aus erneuerbaren Energien in das System einfließen. Sogenannte Kombispeicher vereinen beide Funktionen.
Welche Speichergrößen kommen im Privathaushalt vor?
Trinkwarmwasserspeicher werden normalerweise in Größen von circa 100 bis 400 Litern installiert. Für die Einbindung einer weiteren Wärmequelle wie Sonnenenergie oder Holz sind größere Speicher mit bis zu 800 Litern Volumen nötig. Pufferspeicher gibt es für den Privatbereich in Größen von rund 400 bis 2000 Litern.
Welche Speicher sind denn von den Neuerungen ab Ende September dieses Jahres überhaupt betroffen?
Betroffen davon sind neue Produktionen aller drei Varianten: Puffer-, Kombi- und Trinkwarmwasserspeicher – und zwar mit einem Volumen von bis zu 2000 Litern. Die dann zulässigen Höchstwerte für Wärmeverluste sind abhängig vom Speichervolumen. „Die vorgegebenen Warmhalteverluste sind ambitioniert. Insbesondere bei den größeren Speichervolumina werden die Anforderungen zu einer Anhebung des Dämmstandards führen“, sagt der Experte Werner. Wichtig: „Die Verschärfung betrifft aber nur die ab 26. September in Verkehr zu bringenden Produkte. Es besteht keine Nachrüstpflicht“, stellt Frank Ebisch vom Zentralverband Heizung Klima Sanitär in Sankt Augustin bei Bonn klar. Und Lagerware darf noch verkauft werden.
Wie kann der Verbraucher eine gute Dämmung bei der Auswahl eines Warmwasserspeichers erkennen?
„Ohne Isolierung würde sich der erwärmte Speicher wieder schnell abkühlen“, erklärt Werner. „Um das zu verhindern, sind Speicher heute mit einer hochwertigen Isolierung aus PU-Schaum, Styropor, Faserflies, Vakuumisolierung oder einer Kombination aus diesen Materialien gedämmt.“Die Qualität der Wärmedämmung kann der Verbraucher auf dem Energielabel für Speichergeräte erkennen: Je kleiner der Wert, desto besser die Isolierung, da der Grad der Wärmedämmung über den sogenannten Wärmeverlustwert definiert wird.
Hilft bei der Auswahl auch das EU-Energieeffizienzlabel?
Ja, das kann einen Hinweis liefern. Das EU-Energieeffizienzlabel gibt es für Wärmespeicher mit bis zu 500 Litern Volumen seit 2015. „Die Etiketten für Wärmespeicher sind in Klassen von A bis G eingeteilt“, berichtet Ebisch. Hier ändert sich nun etwas: Ab Ende September gilt das Label auch für Volumen bis zu 2000 Litern. Die Klasse G entfällt auf dem Etikett, dafür kommt als neue Top-Kategorie A+ hinzu. Doch die neuen Mindestanforderungen sind so hoch, dass alle Speicher mindestens Klasse C haben müssen. Speicher in den Energieeffizienzklassen D und niedriger sind folglich nicht mehr zulässig.
Ist wegen des höheren Dämmaufwands mit höheren Preisen zu rechnen?
Davon geht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen fest aus. Werner sagt allerdings: „Der Wettbewerb der Speicherhersteller sorgt dafür, dass die Mehrkosten einer hochwertigeren Dämmung nur unwesentlich an die Kunden weitergegeben werden.“