Eselbesitzer muss für Auto-Biss zahlen
GIESSEN (dpa) - Weil ein Esel einen Sportwagen angebissen hat, muss der Halter des Tieres dem Autobesitzer die Reparaturkosten zahlen. Das hat das Landgericht Gießen am Donnerstag entschieden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Bislang war der Besitzer des Sportwagens, ein 50-jähriger Unternehmer, auf den 5800 Euro für die Behebung des Lackschadens sitzengeblieben. Vor einem Jahr hatte der Esel namens „Vitus“den Wagen im hessischen Schlitz angeknabbert. Im September 2016 wollte der Autofahrer nur kurz etwas beim Arzt abgeben, wie er dem Gericht erzählt. In der Nähe einer Weide habe er wenden wollen und sei rückwärts gefahren. Den Esel habe er erst bemerkt, als dieser plötzlich aufgetaucht sei und zweimal ins Heck gebissen habe. Ein Mitarbeiter des Klägers bestätigte das als Zeuge. Der Eigentümer beteuerte, dass sein Auto zuvor keinen Lackschaden gehabt habe.
Der Vorfall hatte für Aufsehen gesorgt. Wohl auch, weil die Polizei in einer Mitteilung schmunzelnd mutmaßte, der Esel könnte den Sportwagen wegen der orangefarbenen Lackierung für eine überdimensionale Möhre gehalten haben. In einem Fernsehbericht zeigte der Kläger damals Verständnis für „Vitus“. Der sei schließlich ein Tier und könne nichts dafür. Er war zuversichtlich, dass die Versicherung des Eselbesitzers den Schaden begleichen werde. Doch die zweifelte laut Gericht den Unfallhergang an und wollte nur die Hälfte des Schadens zahlen. Also kam der Fall zur Verhandlung.
Was den Vierbeiner letztendlich trieb, das konnten die humorvollen Polizeibeamten im September 2016 nicht sagen. In ihrer Pressemitteilung schrieben sie: „Die Hintergründe der Tat sind noch völlig unklar, mehr als ein ‚Iah‘ war aus ihm nicht herauszubekommen.“