Nach dem Mord wollte Hussein K. ausreisen
Im Freiburger Mordprozess gegen einen jungen Flüchtling sagt der Pflegevater aus
FREIBURG (dpa) - Im Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. hat der Pflegevater des Angeklagten Vorwürfe mangelnder Kontrolle zurückgewiesen. Ziel sei es gewesen, die Selbstständigkeit des jungen Mannes zu stärken, sagte der 61 Jahre alte Kinderarzt am Dienstag vor dem Landgericht. Hussein K. habe gemeinsam mit einem weiteren Flüchtling eigenständig in einer separaten Wohnung gelebt, näheren regelmäßigen Kontakt zur Pflegefamilie oder den Behörden habe es nicht gegeben. Ähnlich hatte sich vor einer Woche bereits die Pflegemutter geäußert.
Bei dem Paar lebte der junge Mann, der im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland kam und als minderjähriger Flüchtling galt. Hussein K. hatte angegeben, aus Afghanistan zu stammen und 17 Jahre alt zu sein. Ihm werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, vor rund einem Jahr eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und getötet zu haben. Der Fall hatte bundesweite Debatten über den Umgang mit Flüchtlingen ausgelöst.
Der Pflegevater, in dessen Haus Hussein K. von Ende April bis zu seiner Verhaftung Anfang Dezember 2016 lebte, beschrieb den Angeklagten als „freundlich, aber distanziert“. Er habe auf ihn gewirkt, „wie ein erwachsener, junger Mann.“Hussein K. habe es abgelehnt, über seine Herkunft, sein Alter oder anderes Persönliches zu sprechen. Er sei um Distanz bemüht gewesen. Alkohol- oder Drogenkonsum, wie der Angeklagte vor Gericht angegeben hat, habe er nicht mitbekommen, sagte der Mediziner. Im Schnitt habe er dreimal wöchentlich kurz Kontakt zu dem jungen Flüchtling gehabt. Dieser sei auch immer mal wieder mehrere Tage außer Haus gewesen. Kontrolliert worden sei das nicht. Nach dem Mord habe Hussein K. sich weiter zurückgezogen und Kontakte abgebrochen, berichteten Zeugen. Der Pflegevater sagte, der junge Mann habe den Wunsch geäußert, in den Iran auszureisen. Weil er jedoch keine Papiere hatte, sei dies nicht möglich gewesen.
Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Dabei geht es auch um die Frage, wie alt der vor der Jugendkammer stehende Mann tatsächlich ist. Dies wird auch Auswirkungen für die Höhe der Strafe haben.
Zudem sichtete das Gericht am Dienstag Aufzeichnungen einer Überwachungskamera einer Freiburger Straßenbahn, die Hussein K. zeigen. Eine Frau gab vor Gericht an, sie sei in der Bahn von dem nun Angeklagten bedrängt und belästigt worden, dann aber ausgestiegen.
Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 war Hussein K. in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Wenig später tauchte er unter und in Deutschland wieder auf. Von seiner kriminellen Vorgeschichte wussten die deutschen Behörden nichts, weil sie von Griechenland nicht informiert worden waren.