Mann sammelt Kinderpornos
Zufall bringt verbotenes Treiben ans Licht - „Mir tut alles sehr leid“
AALEN - Wegen des Besitzes von fast 3000 jugend- und kinderpornografischen Bild- und Videodateien hat Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff einen 55 Jahre alten Mann aus einer Kreisgemeinde zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt. Einbezogen worden ist in die Strafe eine Verurteilung vom Mai wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und Verletzung der Buchhaltungspflicht. Eingestellt wurde dagegen ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs eines Mädchens.
Mitarbeiterin entdeckt pornografische Datei auf dem PC
Aufgeflogen war alles durch einen Zufall. Eine Mitarbeiterin des Mannes, der damals als angestellter Geschäftsführer tätig war, hatte eine Präsentation auf seinen Rechner geschickt und wollte kontrollieren, ob sie angekommen ist. Dabei stieß sie auf eine pornografische Datei. „Ich habe den Rechner sofort heruntergefahren und bin geschockt nach Hause gefahren“, berichtete sie vor Gericht. Am nächsten Tag ging sie zur Polizei. Diese fand bei Durchsuchungen jede Menge derartiger Dateien.
Der Angeklagte sagte, die Trennung und Scheidung von seiner Frau, mit der er zwei Kinder hat, habe ihn emotional so aus der Bahn geworfen, dass er sich sogar mit Selbstmordgedanken getragen habe. Die Bilder seien ihm nicht wichtig gewesen, er hätte sich auch mit Alkohol oder Drogen ablenken können. Das Sammeln sei für ihn aber ein Erfolgserlebnis gewesen, das er durch den Reiz des Verbotenen noch gesteigert habe. Er habe stundenlang vor dem Computer gesessen und gesurft und sei manchmal dabei eingeschlafen.
Dagegen bestritt der Beschuldigte den Vorwurf, er habe in der Sauna 2005 an der Brust eines damals zwölfjährigen Mädchens geleckt, mit dessen Familie seine Familie befreundet gewesen sei. Als die inzwischen junge Frau im vergangenen Jahr von den Funden auf den Rechnern des Angeklagten hörte, offenbarte sie sich ihrer Mutter, was dem Mann eine weitere Anzeige einbrachte. Die Kripobeamtin, die die junge Frau danach vernommen hatte, sagte vor Gericht, es sei nicht ungewöhnlich, dass sich Betroffene erst so spät meldeten.
Sie habe den Eindruck gehabt, dass die Betroffene auch nach so langer Zeit noch darunter leide. Nachdem jedoch diese selbst wenige Tage nach der Geburt ihres Kind nicht vor Gericht auftreten konnte, man ihr diesen Auftritt auch ersparen wollte und die mutmaßliche, lange zurückliegende Tat bei der Strafzumessung nicht ins Gewicht fallen würde, zumal Aussage gegen Aussage stand, wurde dieses Verfahren eingestellt.
Die Durchsuchung wegen der Pornos hatte eine weitere Folge: Dadurch wurde auch die vorsätzliche Insolvenzverschleppung aufgedeckt. Deswegen war er im Mai zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Diese wurde nun mit einbezogen.
Staatsanwalt Michael Schwartz forderte eine Geldstrafe von 5400 Euro. Es sei nicht nur um Sammelwut gegangen, es habe auch eine sexuelle Motivation bestanden. Robert Bäumel brachte als Verteidiger Scheidung und Trennung als entlastende Tatsachen geltend. Das Motiv sei Abtauchen gewesen, der Mann habe wieder etwas gelten wollen. Er schlug eine Geldstrafe von knapp 3000 Euro vor. Der Angeklagte schließlich versicherte, ihm tue die ganze Sache leid.
Richter Reuff wertete zugunsten des Angeklagten, dass er selbst in einer Therapie das Geschehen habe aufarbeiten wollen. Dass das Ermittlungsverfahren ohne sein Verschulden deutlich über ein Jahr gedauert habe, habe ihn auch belastet. Er sei zuversichtlich, dass der Mann sein Leben ohne die Unterstützung eines Bewährungshelfers in den Griff bekomme.