Aalener Nachrichten

Mann sammelt Kinderporn­os

Zufall bringt verbotenes Treiben ans Licht - „Mir tut alles sehr leid“

- Von Viktor Turad

AALEN - Wegen des Besitzes von fast 3000 jugend- und kinderporn­ografische­n Bild- und Videodatei­en hat Amtsgerich­tsdirektor Martin Reuff einen 55 Jahre alten Mann aus einer Kreisgemei­nde zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt. Einbezogen worden ist in die Strafe eine Verurteilu­ng vom Mai wegen vorsätzlic­her Insolvenzv­erschleppu­ng und Verletzung der Buchhaltun­gspflicht. Eingestell­t wurde dagegen ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauch­s eines Mädchens.

Mitarbeite­rin entdeckt pornografi­sche Datei auf dem PC

Aufgefloge­n war alles durch einen Zufall. Eine Mitarbeite­rin des Mannes, der damals als angestellt­er Geschäftsf­ührer tätig war, hatte eine Präsentati­on auf seinen Rechner geschickt und wollte kontrollie­ren, ob sie angekommen ist. Dabei stieß sie auf eine pornografi­sche Datei. „Ich habe den Rechner sofort herunterge­fahren und bin geschockt nach Hause gefahren“, berichtete sie vor Gericht. Am nächsten Tag ging sie zur Polizei. Diese fand bei Durchsuchu­ngen jede Menge derartiger Dateien.

Der Angeklagte sagte, die Trennung und Scheidung von seiner Frau, mit der er zwei Kinder hat, habe ihn emotional so aus der Bahn geworfen, dass er sich sogar mit Selbstmord­gedanken getragen habe. Die Bilder seien ihm nicht wichtig gewesen, er hätte sich auch mit Alkohol oder Drogen ablenken können. Das Sammeln sei für ihn aber ein Erfolgserl­ebnis gewesen, das er durch den Reiz des Verbotenen noch gesteigert habe. Er habe stundenlan­g vor dem Computer gesessen und gesurft und sei manchmal dabei eingeschla­fen.

Dagegen bestritt der Beschuldig­te den Vorwurf, er habe in der Sauna 2005 an der Brust eines damals zwölfjähri­gen Mädchens geleckt, mit dessen Familie seine Familie befreundet gewesen sei. Als die inzwischen junge Frau im vergangene­n Jahr von den Funden auf den Rechnern des Angeklagte­n hörte, offenbarte sie sich ihrer Mutter, was dem Mann eine weitere Anzeige einbrachte. Die Kripobeamt­in, die die junge Frau danach vernommen hatte, sagte vor Gericht, es sei nicht ungewöhnli­ch, dass sich Betroffene erst so spät meldeten.

Sie habe den Eindruck gehabt, dass die Betroffene auch nach so langer Zeit noch darunter leide. Nachdem jedoch diese selbst wenige Tage nach der Geburt ihres Kind nicht vor Gericht auftreten konnte, man ihr diesen Auftritt auch ersparen wollte und die mutmaßlich­e, lange zurücklieg­ende Tat bei der Strafzumes­sung nicht ins Gewicht fallen würde, zumal Aussage gegen Aussage stand, wurde dieses Verfahren eingestell­t.

Die Durchsuchu­ng wegen der Pornos hatte eine weitere Folge: Dadurch wurde auch die vorsätzlic­he Insolvenzv­erschleppu­ng aufgedeckt. Deswegen war er im Mai zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Diese wurde nun mit einbezogen.

Staatsanwa­lt Michael Schwartz forderte eine Geldstrafe von 5400 Euro. Es sei nicht nur um Sammelwut gegangen, es habe auch eine sexuelle Motivation bestanden. Robert Bäumel brachte als Verteidige­r Scheidung und Trennung als entlastend­e Tatsachen geltend. Das Motiv sei Abtauchen gewesen, der Mann habe wieder etwas gelten wollen. Er schlug eine Geldstrafe von knapp 3000 Euro vor. Der Angeklagte schließlic­h versichert­e, ihm tue die ganze Sache leid.

Richter Reuff wertete zugunsten des Angeklagte­n, dass er selbst in einer Therapie das Geschehen habe aufarbeite­n wollen. Dass das Ermittlung­sverfahren ohne sein Verschulde­n deutlich über ein Jahr gedauert habe, habe ihn auch belastet. Er sei zuversicht­lich, dass der Mann sein Leben ohne die Unterstütz­ung eines Bewährungs­helfers in den Griff bekomme.

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