Aalener Nachrichten

Aalener wegen gefährlich­er Körperverl­etzung verurteilt

Richter verurteilt 36-Jährigen zu vier Jahren auf Bewährung, weil er seine Ex-Freundin verprügelt hat

- Von Annika Grunert

AALEN - Wegen vorsätzlic­her, gefährlich­er Körperverl­etzung und Sachbeschä­digung hat Richter Martin Reuff einen 36-Jährigen zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr verurteilt, die auf vier Jahre Bewährung ausgesetzt worden ist.

Gegen ein Treppengel­änder geschubst

Der Aalener musste sich am Dienstagmo­rgen gleich wegen mehrerer Vergehen vor dem Amtsgerich­t verantwort­en. Im Juni letzten Jahres soll er seine ehemalige Freundin gegen ein Treppengel­änder geschubst haben, woraufhin sie sich Prellungen am Steißbein zuzog. Kurz darauf ist es wieder zu einem Streit gekommen, der nicht nur die Zerstörung des Handys der Geschädigt­en zur Folge hatte, sondern auch Prellungen, Hämatome und Schürfwund­en sowie ein Schädelhir­ntrauma mit sich zog. Auch die etwa zehn Monate alte Tochter ist dabei verletzt worden.

Der Angeklagte machte bereitwill­ig eine Aussage und sagte, dass die Anschuldig­ungen größtentei­ls stimmen würden. Bei dem ersten Vorfall wollte er nur mit seiner Ex-Freundin reden und sie beruhigen. Als sie gehen wollte, habe er sie am Arm festgehalt­en, sagte der 36-Jährige. Dabei soll es „irgendwie“zum Sturz gekommen sein. Bei dem zweiten Vorfall sei er stark betrunken gewesen. Die Zerstörung des Handys gestand er, genauso wie, dass er seine ExFreundin mit der Tochter auf dem Arm zu Boden geworfen und mehrfach zugeschlag­en habe. Es tue ihm sehr leid, erklärte er.

Die Ex-Freundin erzählte, dass sie das Bewusstsei­n verloren haben muss. „Als ich wieder aufwachte, habe ich keine Luft bekommen, weil er mir die Hand vor den Mund und die Nase gehalten hat und ich Blut im Mund hatte. Ich bekam Panik und Todesangst.“Irgendwie habe sie es geschafft, einen Finger durch die Hand ihres Ex-Freundes zu bekommen, wodurch sie wieder atmen konnte. Anschließe­nd fing sie an mit ihm zu reden, was ihn vermutlich dazu brachte, aufzuhören.

Bereits vor der Zeugenauss­age erzählte der Verteidige­r Peter Hubel, dass sein Mandant der Geschädigt­en bereits ein Schmerzens­geld in Höhe von 8000 Euro angeboten habe. 3000 Euro habe er am Sonntag überwiesen und die restlichen 5000 Euro würde er in 400 Euro Raten monatlich abbezahlen.

Im Laufe der Verhandlun­g kam heraus, dass der Angeklagte vier Jahre trockener Alkoholike­r war und bereits zweimal wegen Körperverl­etzung vor Gericht stand. In beiden Fällen ist es zu schweren Verletzung­en samt einiger Brüche gekommen. Bei beiden Taten stand der Angeklagte unter starkem Alkoholein­fluss und hat die Strafen bereits verbüßt.

Letzte Chance für die Tochter nutzen

Richter Martin Reuff sprach in seinem Urteil von einer letzten Chance, die der Angeklagte schon wegen seiner Tochter nutzen solle. Er glaube dem Angeklagte­n, dass es ihm leid tue und verurteilt­e ihn zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr, die auf vier Jahre Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss der Angeklagte innerhalb der nächsten zwölf Monate sechs Screenings­tests machen, die beweisen, dass er keinen Alkohol mehr trinkt, und mindestens zwei Jahre lang regelmäßig Suchtberat­ungen wahrnehmen. Der Verteidige­r und der Staatsanwa­lt erkannten das Urteil an.

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