Aalener wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt
Richter verurteilt 36-Jährigen zu vier Jahren auf Bewährung, weil er seine Ex-Freundin verprügelt hat
AALEN - Wegen vorsätzlicher, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung hat Richter Martin Reuff einen 36-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die auf vier Jahre Bewährung ausgesetzt worden ist.
Gegen ein Treppengeländer geschubst
Der Aalener musste sich am Dienstagmorgen gleich wegen mehrerer Vergehen vor dem Amtsgericht verantworten. Im Juni letzten Jahres soll er seine ehemalige Freundin gegen ein Treppengeländer geschubst haben, woraufhin sie sich Prellungen am Steißbein zuzog. Kurz darauf ist es wieder zu einem Streit gekommen, der nicht nur die Zerstörung des Handys der Geschädigten zur Folge hatte, sondern auch Prellungen, Hämatome und Schürfwunden sowie ein Schädelhirntrauma mit sich zog. Auch die etwa zehn Monate alte Tochter ist dabei verletzt worden.
Der Angeklagte machte bereitwillig eine Aussage und sagte, dass die Anschuldigungen größtenteils stimmen würden. Bei dem ersten Vorfall wollte er nur mit seiner Ex-Freundin reden und sie beruhigen. Als sie gehen wollte, habe er sie am Arm festgehalten, sagte der 36-Jährige. Dabei soll es „irgendwie“zum Sturz gekommen sein. Bei dem zweiten Vorfall sei er stark betrunken gewesen. Die Zerstörung des Handys gestand er, genauso wie, dass er seine ExFreundin mit der Tochter auf dem Arm zu Boden geworfen und mehrfach zugeschlagen habe. Es tue ihm sehr leid, erklärte er.
Die Ex-Freundin erzählte, dass sie das Bewusstsein verloren haben muss. „Als ich wieder aufwachte, habe ich keine Luft bekommen, weil er mir die Hand vor den Mund und die Nase gehalten hat und ich Blut im Mund hatte. Ich bekam Panik und Todesangst.“Irgendwie habe sie es geschafft, einen Finger durch die Hand ihres Ex-Freundes zu bekommen, wodurch sie wieder atmen konnte. Anschließend fing sie an mit ihm zu reden, was ihn vermutlich dazu brachte, aufzuhören.
Bereits vor der Zeugenaussage erzählte der Verteidiger Peter Hubel, dass sein Mandant der Geschädigten bereits ein Schmerzensgeld in Höhe von 8000 Euro angeboten habe. 3000 Euro habe er am Sonntag überwiesen und die restlichen 5000 Euro würde er in 400 Euro Raten monatlich abbezahlen.
Im Laufe der Verhandlung kam heraus, dass der Angeklagte vier Jahre trockener Alkoholiker war und bereits zweimal wegen Körperverletzung vor Gericht stand. In beiden Fällen ist es zu schweren Verletzungen samt einiger Brüche gekommen. Bei beiden Taten stand der Angeklagte unter starkem Alkoholeinfluss und hat die Strafen bereits verbüßt.
Letzte Chance für die Tochter nutzen
Richter Martin Reuff sprach in seinem Urteil von einer letzten Chance, die der Angeklagte schon wegen seiner Tochter nutzen solle. Er glaube dem Angeklagten, dass es ihm leid tue und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die auf vier Jahre Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss der Angeklagte innerhalb der nächsten zwölf Monate sechs Screeningstests machen, die beweisen, dass er keinen Alkohol mehr trinkt, und mindestens zwei Jahre lang regelmäßig Suchtberatungen wahrnehmen. Der Verteidiger und der Staatsanwalt erkannten das Urteil an.