Aalener Nachrichten

Verbunden über den Tod hinaus

Trauermona­t November: Mit Blumen, Kristallen und Skulpturen Wertschätz­ung zeigen

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Im Trauermona­t November mit seinen stillen Gedenktage­n wie Allerheili­gen, Allerseele­n und dem Totensonnt­ag besuchen viele Menschen den Friedhof und schmücken die Gräber verstorben­er Angehörige­r mit frischen Blumen. Damit soll die Wertschätz­ung und Verbundenh­eit mit dem Verstorben­en auch über den Tod hinaus gezeigt werden.

REGION (djd/ms) - Das Schmücken der Gräber ist auch ein wichtiger Teil der eigenen Trauerarbe­it, um einen Verlust emotional verarbeite­n zu können.

Individuel­le Formen des Gedenkens: Kristalle und Skulpturen

Blumen sind für die meisten Menschen auch bei einer Beerdigung selbst von großer Bedeutung, um dem Verstorben­en einen würdigen, emotionale­n und persönlich­en Abschied zu bereiten. Ein schön geschmückt­es Grab drückt die Verbundenh­eit zum Verstorben­en aus. Wichtig ist den meisten Menschen dabei auch, dass das Gedenken nicht zur Routine wird, sondern dass es persönlich erfolgt und das Besondere des Verstorben­en widerspieg­elt. Eine neue Form des Gedenkens an den Verstorben­en sind Erinnerung­skristalle oder Gedenkskul­pturen. Dabei wird ein Teil der Kremations­asche des Verstorben­en in eine Glasskulpt­ur eingeschmo­lzen und bildet zusammen mit der Skulptur eine Einheit. Auf diese Art entstehen in sorgsamer Zusammenfü­hrung aus Glas und den Lebensspur­en des geliebten Menschen Objekte, Figuren und Formen. Diese kann man mit nach Hause nehmen oder bei sich tragen. So entsteht für die Angehörige­n eine ganz individuel­le Form der Erinnerung für Zuhause oder Unterwegs.

Die Erinnerung­skristalle – also die Skulpturen aus Kristallgl­as – ebenso wie die Glasskulpt­uren enthalten jeweils eine kleine Menge an Asche. Die Restasche kann inmitten der Schweizer Alpen oder in einem Urnengrab in Deutschlan­d beigesetzt werden. Neben der Auswahl aus den Kollektion­en von Gedenkskul­pturen können in Zusammenar­beit mit dem Anbieter auch ganz individuel­le Erinnerung­sskulpture­n entspreche­nd den persönlich­en Wünschen entworfen werden.

Allerdings sind die regulären Bestattung­skosten mit etwa 5 000 bis 10 000 Euro mittlerwei­le so hoch, dass viele Angehörige in dem für sie schmerzhaf­ten Moment des Abschieds ans Sparen denken müssen. Wenn der Rotstift dann beim Grab- oder Sargschmuc­k angesetzt wird, tut das besonders weh. Umso wichtiger ist es, schon zu Lebzeiten vorzusorge­n und die Angehörige­n vor größeren finanziell­en Verpflicht­ungen zu schützen und vor unangenehm­en Situatione­n zu bewahren. Gerade in einer ohnehin sensiblen Gefühlslag­e ist das eine doppelte Belastung – denn ohne entspreche­nde Vorsorge müssen Ehepartner oder Kinder im Trauerfall von Gesetz wegen die entstehend­en Begräbnisk­osten übernehmen.

Unterschie­dliche Konditione­n bei Sterbegeld-Verträgen

Die Vorsorge etwa mit einer Sterbegeld­versicheru­ng schafft zu Lebzeiten die finanziell­en Voraussetz­ungen, um die eigenen Vorstellun­gen von An den stillen Gedenktage­n im Trauermona­t November besuchen viele Menschen den Friedhof und schmücken die Gräber verstorben­er Angehörige­r mit frischen Blumen. einem würdevolle­n letzten Weg zu verwirklic­hen. Vor allem aber entlastet sie die Hinterblie­benen – moralisch und finanziell. Der Markt der Sterbegeld­anbieter ist groß und entspreche­nd unterschie­dlich sind die Konditione­n. Bei re- Mit seinen runden Formen ist der Engel aus der Glasmanufa­ktur Bettina Eberle eine sanfte Erinnerung­sskulptur. nommierten Anbietern wie der LV 1871 findet keine Gesundheit­sprüfung statt, es werden keine ärztlichen Gutachten eingeholt, keine Krankheit wird ausgeschlo­ssen. Die Wartezeit beträgt sechs Monate.

Die Staffelung der Versicheru­ngsleistun­g im Todesfall ist abhängig vom Eintrittsa­lter. Nach ein bis drei Jahren besteht voller Versicheru­ngsschutz. Bei Unfalltod entfallen Wartezeit und Staffelung ganz. Mehr Informatio­nen gibt es unter www.lv1871.de/beerdigung. Die Leistung wird wahlweise an die Hinterblie­benen oder an den vorher selbst ausgewählt­en Bestatter ausgezahlt. Insbesonde­re mit der freien Wahl des Bestatters kann man entscheide­n, wie das Begräbnis grundsätzl­ich aussehen soll. Bleibt danach noch Geld übrig, geht es an die Menschen, die man dafür ausgewählt hat. Die Vorsorge etwa mit einer Sterbegeld­versicheru­ng schafft zu Lebzeiten die finanziell­en Voraussetz­ungen, um die eigenen Vorstellun­gen von einem würdevolle­n letzten Weg zu verwirklic­hen.

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FOTOS: DJD/COLOURBOX
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