Hussein K. soll 33 Jahre alt sein
Neue Wendung in Mordprozess – Keine endgültige Sicherheit
FREIBURG (dpa) - Der im Mordprozess Freiburg vor der Jugendkammer angeklagte Flüchtling Hussein K. ist nach Angaben seines Vaters weitaus älter als angegeben. Ein amtliches Dokument gebe als Geburtsdatum den 29. Januar 1984 an, teilte die Vorsitzende Richterin am Freitag am Landgericht Freiburg mit. Das habe der im Iran lebende Vater des Angeklagten dem Gericht in einem Telefonat mitgeteilt. K. wäre somit 33 Jahre alt, zur Tatzeit wäre er 32 gewesen. Er selbst hatte angegeben, aus Afghanistan zu kommen und 17 Jahre alt gewesen zu sein.
FREIBURG (dpa) - Der im Mordprozess Freiburg vor der Jugendkammer angeklagte Hussein K. ist seinem Vater zufolge wesentlich älter als angegeben – doch komplett sicher ist auch diese neue Angabe nicht. Ein amtliches Dokument gebe als Geburtsdatum des Asylbewerbers den 29. Januar 1984 an, teilte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk am Freitag am Landgericht Freiburg mit.
Das habe der in Iran lebende Vater des Angeklagten dem Gericht in einem Telefonat mitgeteilt. Hussein K. wäre demnach 33 Jahre, zur Tatzeit vor knapp 14 Monaten wäre er 32 Jahre alt gewesen. Er selbst hatte angegeben, aus Afghanistan zu kommen und 17 Jahre alt gewesen zu sein. Zudem hatte er gesagt, sein Vater lebe nicht mehr.
Hussein K. werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im Oktober vergangenen Jahres in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die Frau ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Der Prozess beschäftigt sich auch mit dem Alter des Angeklagten: Dieses hat Auswirkungen auf die Höhe der Strafe. Es geht dabei um die Frage, ob in dem Fall Erwachsenenoder Jugendstrafrecht gilt.
Die Staatsanwaltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre alt. Entsprechende Gutachten stützen das, können ein konkretes Alter aber nicht nennen. Ein Urteil soll es im Frühjahr geben.
Die Aussage des Vaters stehe im Widerspruch zu den Angaben, die Hussein K. in dem Prozess gemacht habe, sagte Richterin Schenk. Hussein K. hatte angegeben, sein Vater sei in Afghanistan bei Kämpfen mit den Taliban ums Leben gekommen. Über das beschlagnahmte Handy von Hussein K. und einer dort eingespeicherten Nummer habe das Gericht den Vater aber nun im Iran erreicht. Die Nummer hatte Hussein K. dem Gericht genannt. Über sie, sagte er, könne seine Mutter erreicht werden. Das Gericht wählte die Nummer – und erreichte den Vater.
Dokument liegt nicht vor
Es gebe jedoch Unsicherheiten, sagte die Richterin: Der Dolmetscher, der das Telefonat im Beisein zweier Richter führte, habe darauf hingewiesen, dass es sich möglicherweise um Daten aus dem persischen Kalender handeln könnte. Diese müssten im Zweifel umgerechnet werden. Zudem habe der Mann angegeben, Analphabet zu sein. Es sei nicht auszuschließen, dass er nicht verstanden habe, dass er als direkter Angehöriger das Recht habe, keine Angaben zu machen, sagte Schenk. Dies fuße möglicherweise auf einem anderen Rechtsverständnis.
Schriftlich liege das Dokument mit dem Geburtsdatum dem Gericht nicht vor, der Vater habe es am Telefon vorgelesen. Ob der Vater in dem Prozess persönlich als Zeuge erscheinen könnte, sei noch unklar.
Hussein K. kam im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland und galt als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling. Er lebte in Freiburg bei einer Pflegefamilie. Von den Behörden überprüft wurden seine Altersangaben den Angaben zufolge nicht.