Kein Staatsgeld für die NPD
Bundesländer wollen der Partei den Geldhahn zudrehen
BERLIN (sal) - Einstimmig hat der Bundesrat gefordert, der NPD den Geldhahn zuzudrehen. Die Bundesländer beschlossen, einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen.
Man solle die NPD „nicht mit einem Euro im Kampf gegen unseren Staat unterstützen“, sagte die saarländische CDU-Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer im Bundesrat. Ihre schleswig-holsteinische Kollegin Manuela Schwesig bezeichnete es als „starkes Signal“, dass alle 16 Bundesländer gemeinsam den Mut hatten, einen Verbotsantrag zu stellen. Dem hat Karlsruhe zwar nicht entsprochen, wohl aber der Politik den Fingerzeig gegeben, die Parteienfinanzierung zu ändern. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßte, dass das Bundesverfassungsgericht damit „eine neue Tür geöffnet“hatte. Ohne den Bundesrat wäre man nicht zu diesem Punkt gekommen.
BERLIN (sal/dpa/AFP) - Die NPD erhält zurzeit aufgrund ihrer Landtagswahlergebnisse gut eine Million Euro als staatliche Parteienfinanzierung. „Und eine Million Euro für die NPD aus staatlichen Geldern ist eine Million Euro zu viel“, sagt Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU).
Parteien werden finanziert, wenn sie im Bund oder bei einer Europawahl mindestens 0,5 Prozent der Stimmen erreicht haben. Bei Landtagswahlen gilt die Grenze von einem Prozent. Bei der Bundestagswahl 2017 hatte die NPD nur 0,4 Prozent geschafft. Sie ist derzeit in keinem Landtag mehr vertreten, hatte aber bei Landtagswahlen in Ostdeutschland zuletzt noch regelmäßig mehr als ein Prozent erreicht. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) wies darauf hin, dass die NPD in ihrem Land „sehr umtriebig“sei, auch wenn sie nicht mehr im Landtag vertreten sei.
Es war eines der peinlichsten Verfahren überhaupt, als 2003 das vom Bundestag und Bundesrat gemeinsam angestrebte NPD-Verbotsverfahren vom Verfassungsgericht abgelehnt wurde, weil man nicht deutlich erkennen konnte, welche Aktivitäten von der Partei selbst und welche vom Verfassungsschutz initiiert wurden. Der Bundestag entschied sich gegen einen neuen Verbotsantrag, um nicht die Gefahr eines erneuten Scheiterns in Kauf zu nehmen. Der Bundesrat aber nahm 2013 einen neuen Anlauf zu einem Verbotsverfahren. Auch dies hatte keinen Erfolg. Die Partei sei zwar verfassungsfeindlich, so das Urteil von 2017, habe aber nicht das Potenzial, ihre Ziele durchzusetzen.
Gleichzeitig gab das Verfassungsgericht den Hinweis, dass es möglich sei, der Partei über einen Ausschluss von der Parteienfinanzierung entgegenzutreten. Entsprechende Gesetze wurden im vergangenen Jahr von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Jetzt sind es wieder die Länder, die den konkreten Antrag stellen, die NPD von der Finanzierung auszuschließen.