Schallschutz: Zuschüsse für Anwohner
ESSINGEN (hü) – Im Zuge des Lärmaktionsplanes können entlang der Landesstraßen 1080 und 1165 in Essingen und Lauterburg insgesamt 83 Gebäudeeigentümer in den Genuss von Zuschüssen für die Verbesserung des Schallschutzes an Fenstern, Türen und Lüftunsgeinrichtungen kommen. Für Forst reichen die ermittelten Lärmwerte nicht aus, um in das Landesprogramm aufgenommen zu werden. Dies ist jetzt im Gemeinderat Essingen bekannt geworden.
Grundvoraussetzung für die Förderung ist die Errichtung der betroffenen Wohngebäude vor dem 1. April 1974, dass bisher kein Fensteraustauch vorgenommen wurde sowie dass an den Gebäuden die Auslösewerte der Lärmsanierung überschritten werden, erklärte Hauptamtsleiter Michael Gröner. Der Zuschuss
„Die Forster Bürger werden Sturm laufen, weil sie nicht in das Programm kommen.“
Dieter Bolten (CDU/Freie Bürger) betrage 75 Prozent, jedoch höchstens 600 Euro pro Quadratmeter Fensterfläche und beim Einbau einer Schalldämmlüftung bis zu 550 Euro je Raum. Als Potenzial für das Förderprogramm habe man 50 Gebäude in Essingen und 33 Gebäude in Lauterburg ermittelt. Das ebenfalls untersuchte Forst gehe leer aus, da hier die erforderlichen Auslösewerte nicht überschritten seien. Nach Auskunft von Gröner startet das Förderprogramm sofort und ist bis zum 31. Oktober 2019 befristet. Die Abwicklung übernehme die Gemeinde Essingen, die auch die betreffenden Gebäudeeigentümer anschreibe.
„Die Forster Bürger werden Sturm laufen, weil sie nicht in das Programm kommen“, meinte Dieter Bolten (CDU/Freie Bürger). Trotzdem stimme er für das Programm. Der Gemeinderat fasste einmütig den Beschluss, die passiven Schallschutzmaßnahmen im Rahmen des Lärmaktionsplanes durchzuführen.