Sprayer kommt mit blauem Auge davon
25-Jähriger hat mehrere Gebäude in der City besudelt und Drogen im Internet gekauft
AALEN (an) - Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und zu 200 Arbeitsstunden als Auflage hat das Schöffengericht einen 25-Jährigen verurteilt. Er musste sich wegen unerlaubten Erwerbs und Besitzes von Betäubungsmitteln und wegen Sachbeschädigung verantworten.
AALEN - Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und zu 200 Arbeitsstunden als Bewährungsauflage hat das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff einen 25-jährigen Mann aus Aalen verurteilt. Er musste sich zum einen wegen unerlaubten Erwerbs und Besitzes von Betäubungsmitteln und zum anderen wegen Sachbeschädigung verantworten.
Der Angeklagte räumte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Ellwangen weitgehend ein. Ende 2014 habe er, so der ruhig und gelassen auftretende Angeklagte, dreimal bei einem Mann aus dem Raum Leipzig online Amphetamine gekauft, darunter einmal eine Lieferung von 200 Gramm. Dieser Drogenverkäufer war, als er einige Monate später aufflog, damals bundesweit in den Schlagzeilen. Er hatte quasi aus seinem Kinderzimmer heraus die halbe Republik mit „Speed“und anderen Drogen versorgt. In dessen Kundenkartei mit mehreren Tausend Adressen, so ein Kriminalbeamter als Zeuge vor Gericht, tauchte auch der Angeklagte auf. Bei einer Hausdurchsuchung beim Beschuldigten in Aalen Anfang 2017 wurde die Kripo auch fündig.
Der zweite angeklagte Tatkomplex sorgte im Herbst 2017 in der Stadt für Unruhe. Verschiedene Gebäude vor allem in der Innenstadt waren durch aufgesprühte Graffitis mit dem Schriftzug Sobi verunstaltet. Ein Sicherheitsdienst ertappte den Angeklagten in der Nacht zum 1. Oktober 2017 vor dem Bahnhof auf frischer Tat.
43 Sachbeschädigungen werden ihm zur Last gelegt
Staatsanwalt Hermann listete in seiner Anklageschrift insgesamt 43 einzelne Sachbeschädigungen auf, zwei davon in einem Indoor-Spiele-Park in Heidenheim, die mit dem Logo – englisch „Tag“– des Sprayers versehen waren. Dass alle diese Graffitis von ihm sein sollten, bezweifelte der Beschuldigte. Letztendlich räumte er zusammen mit seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Frederic Gessier aus Stuttgart nur 14 „Kunstwerke“ein, hauptsächlich diejenigen zwischen seiner Wohnung auf dem Rötenberg und der Innenstadt.
Das Schöffengericht kam nach ungewöhnlich langer Beratung zu dem Schluss, dass die nicht zugegebenen Graffitis dem Angeklagten nicht zweifelsfrei zugeordnet werden könnten. Für das Strafmaß spielte das jedoch keine entscheidende Rolle. Das Schöffengericht folgte dem Antrag von Staatsanwalt Hermann und verurteilte den Beschuldigten zu zwei Jahren auf Bewährung. Richter Martin Reuff ermahnte den jungen Mann, sein Leben in den Griff zu bekommen und die Chance der Bewährung zu nutzen. Er sei, so Reuff, nochmal „mit zwei blauen Augen“davongekommen. Der einsichtige Angeklagte und sein Verteidiger nahmen das Urteil noch im Gerichtssaal an. Es ist somit rechtskräftig.