Amazon erzielt Teilerfolg
Unternehmen sehen ihre Markenrechte durch Suchwortergänzung verletzt
KARLSRUHE (dpa) - Der InternetHandelsriese Amazon meint meist schon nach den ersten Buchstaben im Suchfeld zu wissen, was man will. Angezeigt werden dann eine Reihe von Produkten, die den Wünschen entsprechen könnten. Jetzt haben sich zwei Unternehmen gewehrt, die ihre Markenrechte verletzt sehen (I ZR 201/16 und I ZR 138/16). Doch der Internetriese hat sich am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) weitgehend durchgesetzt. Die Revision des österreichischen Herstellers von Matten zur Fußreflexzonenmassage, goFit Gesundheit GmbH, wies der Senat zurück. Mit Ortlieb, einem Hersteller von wasserdichten Taschen und Behältern, muss sich das Oberlandesgericht München erneut befassen.
Wer hat sich da mit Amazon angelegt und warum?
Das mittelständische Unternehmen Ortlieb Sportartikel GmbH aus dem fränkischen Heilsbronn produziert wasserdichte Fahrradtaschen, Rucksäcke und andere Freizeitausrüstung. Das Unternehmen goFit Gesundheit GmbH mit Sitz im österreichischen Kindberg vertreibt eine Matte zur Fußreflexzonenmassage. Beide wollen nicht, dass ihre Produkte über die Plattform vertrieben werden, und sie kritisieren, dass die Suche nach ihren Produkten zu Alternativangeboten führt. Beide Unternehmen sehen einen Missbrauch, wenn Suchworteingaben dazu benutzt werden, ähnliche Produkte aus zum Teil deutlich niedrigeren Preissegmenten anzubieten.
Was sagen die Beteiligten?
Nach Überzeugung des Unternehmens sucht ein Kunde, der Ortlieb eingibt, gezielt nach dieser Marke. „Sonst würde er nur Fahrradtasche eingeben“, sagt Vertriebsleiter Martin Esslinger. Daher verletze Amazon die Marken- und Wettbewerbsrechte. Nach Überzeugung des goFit-Rechtsanwalts Arthur Waldenberger benutzt Amazon den Markennamen, um alternative Produkte zu bewerben. „Amazon will mit seinen Suchwortvorschlägen die Nutzer in die Irre führen und diese glauben machen, dass die goFit-Gesundheitsmatte bei Amazon erhältlich sei, was sie aber nicht ist.“Amazon hänge sich an den guten Ruf des Zeichens goFit an, kritisiert Waldenberger.
Und wie argumentiert Amazon?
Der Amazon-Anwalt wies die Vorwürfe zurück. Er verglich die Suche bei Amazon mit einem Besuch im Sportgeschäft. Wenn ein Kunde dort nach Schuhen einer Marke frage, führe ihn der Verkäufer zu einem Regal, in dem auch Schuhe anderer Marken stehen
Was hat der BGH entschieden?
Im Fall Ortlieb müsse geprüft werden, ob die Kunden unterscheiden könnten, von welchen Herstellern die in der Amazon-Liste angebotenen Produkte stammen. Nur wenn sie das nicht könnten, wäre das Markenrecht verletzt. Das müsse das Oberlandesgericht in einem neuen Verfahren prüfen. Sollte das OLG München zugunsten von Amazon entscheiden, müssten Hersteller dulden, wenn die Suche nach ihren Produkten zu allen möglichen Angeboten führt. Das würde auch dann gelten, wenn ihre Angebote über Amazon gar nicht erhältlich sind.