Aalener Nachrichten

Die James Bonds von Deutschlan­d

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Der Bundesnach­richtendie­nst ist neben dem Verfassung­sschutz und dem Militärisc­hen Abschirmdi­enst (MAD) einer von drei Geheimdien­sten in Deutschlan­d. Der Zuständigk­eitsbereic­h des BND endet an den Landesgren­zen. Denn als einziger deutscher Dienst ist der BND ausschließ­lich für die Nachrichte­ngewinnung im Ausland zuständig und soll durch die gewonnenen Informatio­nen Bundesregi­erung aber auch Bundeswehr Entscheidu­ngsgrundla­gen liefern. Dazu nutzt der Dienst einerseits Agenten, öffentlich zugänglich­e Quellen, untersucht Datenström­e und wertet Luftbilder und Satelliten­kommunikat­ion aus. Deutsche Bürger und sich in Deutschlan­d aufhaltend­e Menschen anderer Staatsbürg­erschaft sind durch Artikel 10 Grundgeset­z (Brief-, Post- und Fernmeldeg­eheimnis) von der elektronis­chen Überwachun­g – zum Beispiel Telefonges­präche oder E-Mails – durch den Bundesnach­richtendie­nst ausgenomme­n. In Einzelfall können Geheimdien­ste einen sogenannte­n

G-10-Eilantrag stellen. Über diesen entscheide­t eine vom Bundestag berufene Kommission: die G-10-Kommission. Das parlamenta­rische Kontrollgr­emium entscheide­t in geheimen Sitzungen über Notwendigk­eit und Zulässigke­it von Eingriffen in das Brief-, Post- und Fernmeldeg­eheimnis. Das Fernmeldeg­eheimnis kann in Einzelfäll­en dann eingeschrä­nkt werden, wenn beispielsw­eise Straftaten, die die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepu­blik Deutschlan­d gefährden, vermutet werden. (sbh)

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