Pflichtverteidiger fordern Beate Zschäpes Freilassung
Letzte Plädoyers von Heer, Stahl und Sturm im NSU-Prozess – Verteidiger-Teams sind sich uneinig
MÜNCHEN - Die drei ursprünglichen Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe, Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm, haben am Dienstag in ihren letzten Plädoyers des NSU-Prozesses die sofortige Freilassung der mutmaßlichen Rechtsterroristin gefordert. Die heute 43-Jährige sei von den angeklagten Morden und Anschlägen freizusprechen und könne lediglich wegen einfacher Brandstiftung verurteilt werden, sagte Rechtsanwalt Heer vor dem Oberlandesgericht München. Damit unterbot er sogar noch die Forderungen des zweiten Verteidiger-Teams der Hauptangeklagten.
„Beate Zschäpe ist keine Terroristin, sie ist keine Mörderin und keine Attentäterin“, sagte Heer. Sie habe keine Morde geplant, sie habe keine Waffen beschafft, an den Taten insgesamt nicht mitgewirkt und die Verbrechen ihrer Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt „auch nicht vom Küchentisch gesteuert“. Zschäpes Vertrauensanwälte Mathias Grasel und Hermann Borchert hatten maximal zehn Jahre Haft gefordert, wegen besonders schwerer Brandstiftung und Beihilfe zu Raubüberfällen. Sowohl die Angeklagte als auch ihre ursprünglichen Verteidiger Heer, Stahl und Sturm hätten allerdings gerne auf ihre eigenen Plädoyers verzichtet.
Das Pflichtverteidigertrio vertritt Zschäpe seit Beginn des Prozesses im Mai 2013. Bereits Mitte 2014 wurde der Bruch zwischen ihnen und ihrer Mandantin öffentlich. Zschäpe erklärte, dass sie keinerlei Vertrauen mehr in ihre Verteidiger und deren Strategie habe. Eine Entpflichtung der drei lehnte das OLG nach Anträgen beider Seiten aber mehrmals ab. 2015 kamen deshalb Grasel und Borchert zu ihrer Verteidigung hinzu. Mit ihrem ursprünglichen VerteidigerTeam spricht sie seither kein Wort.
Die Bundesanwaltschaft hatte für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Nach Überzeugung der Anklage war sie eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern der Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“(NSU) und sollte deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin, sowie zwei Bombenanschläge.