Mordverdächtiger im Fall Susanna wohl älter
Ali B. ist vermutlich bereits 21 Jahre alt – Für den Strafprozess hätte das erhebliche Auswirkungen
WIESBADEN/MAINZ (dpa) - Der mutmaßliche Mörder der 14-jährigen Susanna aus Mainz, Ali B., war im Gegensatz zu ersten Angaben zum Tatzeitpunkt vermutlich bereits 21 Jahre alt. Damit gälte er vor Gericht nicht mehr als Heranwachsender – und müsste im Falle einer Verurteilung mit einer deutlich härteren Strafe rechnen, wie die Staatsanwaltschaft Wiesbaden am Dienstag mitteilte. Die neue Altersangabe ergebe sich aus Informationen des irakischen Generalkonsulates in Frankfurt am Main, sagte Oberstaatsanwalt Oliver Kuhn.
Der irakische Flüchtling Ali B. wird verdächtigt, Susanna in Wiesbaden vergewaltigt und getötet zu haben. Nach einer Flucht in den Irak war er am Samstag im Beisein von Bundespolizisten mit dem Flugzeug wieder nach Deutschland gebracht worden. Bei seiner Vernehmung gestand er, das aus Mainz stammende Mädchen umgebracht zu haben, bestritt aber eine Vergewaltigung. Er sitzt in Frankfurt in Untersuchungshaft. Nach mündlicher Auskunft des Konsulates wurde Ali B. im März 1997 geboren und nicht wie zunächst angenommen im November 1997, sagte der Staatsanwalt. Dem Konsulat lägen entsprechende Ausweisdokumente vor. Da der Staatsanwaltschaft bisher noch nichts schriftlich vorliege und die Informationen nicht überprüft worden seien, stünden sie noch unter Vorbehalt.
Falls die Auskunft stimmt, wäre der Iraker zum Zeitpunkt der Tat nicht wie bisher angenommen 20 Jahre alt gewesen. Dies hätte „für ihn erhebliche Folgen für das Verfahren“, sagte der Oberstaatsanwalt. Bei einem Täter von 20 Jahren hätte das Gericht prüfen lassen können, ob er wegen „Reifemängeln“noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden kann, erläuterte Oberstaatsanwältin Christina Gräf. Das geht mit 21 Jahren nicht mehr – Ali B. müsste bei einer Verurteilung wegen Mordes mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen.
Auf jüdischem Friedhof beigesetzt
Bei der zunächst falschen Altersangabe kann es sich aus Sicht der Ermittler um ein Missverständnis gehandelt haben. Auf den irakischen Dokumenten sei der 11.3.1997 als Geburtsdatum vermerkt, bei der Übertragung ins Deutsche sei auf dem Asylantrag dann der 3.11.1997 daraus geworden. Es könne sich schlicht um einen Zahlendreher handeln, sagte Gräf.
Auch bei seinem Namen geht die Staatsanwaltschaft nicht von einer bewussten Fälschung aus: Aus den im irakischen Konsulat vorliegenden Papieren gehe hervor, dass sein Name vier Bestandteile habe. Bei den Behörden in Deutschland habe Ali B. davon zwei angegeben: Seinen Vornamen und den Namen seines Vaters. „Das spricht nicht dafür, dass bewusst falsche Personaldaten angegeben wurden“, sagte Gräf.
Susanna wurde am Dienstag in einer privaten Trauerfeier auf dem jüdischen Friedhof in Mainz beigesetzt. Der Polizei zufolge waren rund 100 Trauergäste dabei, darunter auch Gäste im Alter der getöteten Jugendlichen.