Unterschlagung: Angeklagter erscheint nicht
Richter erlässt Haftbefehl – Delinquent droht jetzt „Ungehorsamshaft“bis Oktober
ELLWANGEN (sj) - Zwei Männer sollten sich am Donnerstag vor dem Ellwanger Amtsgericht wegen veruntreuender Unterschlagung verantworten. Sie sollen dabei einen Schaden von 4000 Euro angerichtet haben. Doch einer der Angeklagten blieb der Hauptverhandlung unentschuldigt fern. Die Unterschlagung soll auf einer Baustelle in einer Ostalbgemeinde passiert sein, zwei Bauherren wurden zweimal abkassiert.
Dem Mitangeklagten hatte der zweite Delinquent aus Aalen bereits einen Tag zuvor mitgeteilt, dass er nicht zu der Verhandlung nach Ellwangen kommen werde, weil er angeblich krank sei. Dem Gericht lag am Donnerstag jedoch kein ärztliches Attest vor. Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker räumte dem Nichterschienenen die obligatorische Viertelstunde Wartezeit ein und erließ dann einen mündlichen Vorführungsbefehl.
Doch die daraufhin losgeschickte Polizeistreife traf in der Wohnung des Angeklagten dann nur dessen Freundin an. Und die teilte den Beamten wohl mit, dass ihr Freund auf Arbeit sei. Vom Arbeitgeber erfuhr die Polizei, dass der Mann auf einer Baustelle in Neu-Ulm sei und erst gegen Abend heimkomme.
„Dann erlassen wir einen Haftbefehl nach Paragraph 230 Strafprozessordnung“, entschied Strafrichter Norbert Strecker. Spätestens nächste Woche wird der Angeklagte also verhaftet und Strecker vorgeführt. Bis zur Verhandlung muss der Mann dann in Untersuchungshaft bleiben. Strecker sprach dabei von der sogenannten „Ungehorsamshaft“. Die Verhandlung gegen die beiden Angeklagten wird voraussichtlich erst im Oktober stattfinden. Dann wird der am Donnerstag unentschuldigt fehlende Angeklagte wohl erscheinen. Auf Unterschlagung steht Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Auch einer der fünf geladenen Zeugen war unentschuldigt nicht zur Verhandlung erschienen. Gegen ihn erließ Amtsgerichtsdirektor Strecker ein Ordnungsgeld von 150 Euro, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft. Im Gerichtssaal waren als Zuhörerinnen Berufsschullehrerinnen, die Justizfachangestellte unterrichten.