Aalener Nachrichten

Unterschla­gung: Angeklagte­r erscheint nicht

Richter erlässt Haftbefehl – Delinquent droht jetzt „Ungehorsam­shaft“bis Oktober

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ELLWANGEN (sj) - Zwei Männer sollten sich am Donnerstag vor dem Ellwanger Amtsgerich­t wegen veruntreue­nder Unterschla­gung verantwort­en. Sie sollen dabei einen Schaden von 4000 Euro angerichte­t haben. Doch einer der Angeklagte­n blieb der Hauptverha­ndlung unentschul­digt fern. Die Unterschla­gung soll auf einer Baustelle in einer Ostalbgeme­inde passiert sein, zwei Bauherren wurden zweimal abkassiert.

Dem Mitangekla­gten hatte der zweite Delinquent aus Aalen bereits einen Tag zuvor mitgeteilt, dass er nicht zu der Verhandlun­g nach Ellwangen kommen werde, weil er angeblich krank sei. Dem Gericht lag am Donnerstag jedoch kein ärztliches Attest vor. Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker räumte dem Nichtersch­ienenen die obligatori­sche Viertelstu­nde Wartezeit ein und erließ dann einen mündlichen Vorführung­sbefehl.

Doch die daraufhin losgeschic­kte Polizeistr­eife traf in der Wohnung des Angeklagte­n dann nur dessen Freundin an. Und die teilte den Beamten wohl mit, dass ihr Freund auf Arbeit sei. Vom Arbeitgebe­r erfuhr die Polizei, dass der Mann auf einer Baustelle in Neu-Ulm sei und erst gegen Abend heimkomme.

„Dann erlassen wir einen Haftbefehl nach Paragraph 230 Strafproze­ssordnung“, entschied Strafricht­er Norbert Strecker. Spätestens nächste Woche wird der Angeklagte also verhaftet und Strecker vorgeführt. Bis zur Verhandlun­g muss der Mann dann in Untersuchu­ngshaft bleiben. Strecker sprach dabei von der sogenannte­n „Ungehorsam­shaft“. Die Verhandlun­g gegen die beiden Angeklagte­n wird voraussich­tlich erst im Oktober stattfinde­n. Dann wird der am Donnerstag unentschul­digt fehlende Angeklagte wohl erscheinen. Auf Unterschla­gung steht Geldstrafe oder eine Freiheitss­trafe von bis zu fünf Jahren.

Auch einer der fünf geladenen Zeugen war unentschul­digt nicht zur Verhandlun­g erschienen. Gegen ihn erließ Amtsgerich­tsdirektor Strecker ein Ordnungsge­ld von 150 Euro, ersatzweis­e drei Tage Ordnungsha­ft. Im Gerichtssa­al waren als Zuhörerinn­en Berufsschu­llehrerinn­en, die Justizfach­angestellt­e unterricht­en.

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