Otto verliert im Namensstreit gegen Otto
HAMBURG (dpa) - Der Otto-Versand hat in einem Rechtsstreit um die Verwendung des Namens Otto durch einen Hamburger BurgerFilialisten eine gerichtliche Niederlage einstecken müssen. Das Hamburger Landgericht wies die Klage des Otto-Versands gegen Otto’s Burger am Dienstag zurück.
Eine Verletzung des Unternehmenskennzeichen Otto liege nicht vor, weil die von den vier BurgerLokalen angesprochenen Gäste Otto’s Burger nicht mit dem OttoKennzeichen des Versandhändlers in Verbindung brächten, entschied die Kammer für Handelssachen am Landgericht. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Maßgeblich für die Entscheidung sei auch gewesen, dass die Geschäftsfelder beider Unternehmen zu unterschiedlich seien, ergänzte ein Gerichtssprecher. Außerdem sei Otto ein geläufiger Vor- und Nachname, sodass aus Sicht der Kammer keine Verwechslungsgefahr besteht. Der Versandhändler hatte gegen den Gastronomiebetrieb wegen der Verletzung von Namens- und Markenrechten geklagt. Außerdem ging es um den Verdacht unlauteren Wettbewerbs.
Der Versandhändler will nach Angaben eines Sprechers die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor er über weitere Schritte entscheidet. Der Streitwert im aktuellen Fall lag bei 750 000 Euro.
Der Inhaber von Otto’s Burger, Daniel MacGowan, betreibt vier Lokale in der Hansestadt und berief sich bei der Namensgebung auf einen vermeintlichen Burger-Erfinder namens Otto Kuase.