Lustig gemeinte Verwendungszwecke nerven Banken
Verdachtsfälle müssen auf Geldwäsche oder Betrug überprüft werden – Zusätzliche Belastung für Verwaltung
DÜSSELDORF (dpa) - „Waffenfähiges Plutonium, „Für Koks und Nutten“oder „Danke für die Niere“: Viele Bankkunden finden es zu langweilig, bei Überweisungen in das Feld „Verwendungszweck“einfach nur eine Rechnungsnummer, eine Versichertenziffer oder die eigene Anschrift einzutragen. Beispiele sind dafür auf besonderen Webseiten zuhauf zu finden. Wer nicht ganz ernst gemeinte Zwecke mit einem Augenzwinkern an Freunde oder Bekannte sendet, sollte aber lieber vorsichtig sein. Sonst könnte am Ende sogar die Polizei gegen ihn ermitteln.
Banken sind genervt. Denn sie müssen Überweisungen auf den Verdacht von Geldwäsche oder Betrug prüfen. „Lustig gemeinte Verwendungszwecke können zu erhöhtem Arbeitsaufwand und auch Verzögerungen führen“, sagt Stefan Marotzke, Sprecher des Sparkassen- und Giroverbandes.
„Der Schabernack belastet eine Verwaltung“, beklagt auch eine Sprecherin des Zollkriminalamtes. Solche Fälle würden schon hin und wieder vorkommen. So bestätigt die Staatsanwaltschaft München, dass vor einiger Zeit „immer wieder Geldwäscheverdachtsanzeigen wegen bemerkenswerter Verwendungszwecke (,Koks Nutten Marihuana und was man sonst so für eine gute Party braucht’, ,Waffenfähiges Plutonium’) kamen“. Dies habe mittlerweile aber aufgehört. Zum Ausgang der Anzeigen konnte die Staatsanwaltschaft keine Angaben machen, eine Einstellung des Verfahrens sei aber wahrscheinlich.
Im Internet gibt es Seiten, die eine Art Hitliste an lustigen Verwendungszwecken zeigen. Immer wieder dabei sind Überweisungszwecke wie „Waffenfähiges Plutonium“, „Danke für letzte Nacht“, „Geld stinkt nicht“, „Suche reife Frauen ab 60“oder „deine Armut kotzt mich an“.
Wenn bei echten Drogendeals oder Geldwäscheaktionen so etwas auch tatsächlich in der Betreffzeile stünde, wäre das schon eigenartig. Dennoch: „Kreditinstitute sind verpflichtet, Ungewöhnlichkeiten in Geschäftsbeziehungen und im Zahlungsverkehr zu erkennen“, erläutert der Bundesverband deutscher Banken. Laut dem Zollkriminalamt gehen mögliche Geldwäsche-Aktionen zuerst an die „Financial Intelligence Unit“(FIU). Verdachtsfälle würden dann von der Staatsanwaltschaft geprüft und womöglich an die Polizei weitergeleitet werden.
Nach Ansicht von Paul H. Assies, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht handelt es sich bei dem Missbrauch von Verwendungszwecken um „ganz ganz seltene Einzelfälle“. Wenn Kunden aber wiederholt lustige Verwendungszwecke angeben, die auch anders verstanden werden können, wäre dies ein berechtigter Kündigungsgrund für Banken. Grundsätzlich könnte man natürlich auch gar keinen Zweck angeben – dazu sind Bankkunden nämlich gar nicht verpflichtet.