25 000 Euro für einen halben Meter
Zebrastreifen zwischen Rathaus und Kirche wird um 50 Zentimeter nach Westen verschoben
JAGSTZELL (afi) - Der Zebrastreifen, der den Fußgängern eine sichere Überquerung zwischen Rathaus und Kirche ermöglicht, wird um einen halben Meter nach oben verlegt. Grund: Damit soll ein DIN-gerechter Ausbau ermöglicht werden.
Ursprünglich hatte der Gemeinderat die Anordnung für einen DINgerechten Ausbau des Zebrastreifens im Zuge des Ausbaus der Hauptstraße abgelehnt. Jetzt erschien der Zeitpunkt günstig, zeitlich und finanziell, dieses Vorhaben zu verwirklichen, um so den Erhalt des Zebrastreifens sichern zu können.
Hintergrund der DIN-Anforderung war der barrierefreie Ausbau des Zebrastreifens. Derzeit ist der Zebrastreifen mit einer Bordhöhe von etwa vier Zentimetern ausgestattet. Für den barrierefreien Ausbau sind nach DIN 18040-3 jedoch folgende Parameter zu beachten. Sofern genügend Platz ist, sollte eine getrennte Querung für Seh- und Gehbehinderte mit differenzierter Bordhöhe hergestellt werden. Querneigungen sollten zwei Prozent nicht überschreiten. Längsneigungen sind auf maximal zehn Metern bis zu sechs Prozent zulässig.
Im Bereich des Rathauses/Kirche sind die Vorgaben für die Längs- und Querneigung nicht einzuhalten. Da es keine alternative Wegeverbindungen gibt, ist eine Nutzung durch sehund gehbehinderte Personen trotz Erschwernis wegen der Neigungen sehr wahrscheinlich. Für eine mittigere Ausrichtung gegenüber der Treppenanlage zur Kirche wird der Zebrastreifen nun rund einen halben Meter nach Westen verschoben.
Ganz billig ist die Sache nicht. So wird mit rund 25 000 Euro Gesamtkosten für diese Maßnahme gerechnet. Förderbeträge sollen in Höhe von 7650 Euro fließen, so dass sich der Eigenanteil der Gemeinde auf 17 350 Euro beläuft. Dieser Betrag kann im Haushaltsjahr 2018 über Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer finanziert werden. Die Räte stimmten dieser Maßnahme einstimmig zu.