Bewaffneter Räuber kommt mit dem Fahrrad
Das Landgericht verurteilt den Drogenabhängigen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren
ELLWANGEN/HEIDENHEIM (sj) Gleich zweimal innerhalb von drei Wochen hat ein drogensüchtiger junger Mann ein- und dieselbe Tankstelle in der Nattheimer Straße in Heidenheim überfallen und dabei knapp 900 Euro erbeutet. Bei den Überfällen hatte er eine ungeladene Schreckschusswaffe dabei. Das Landgericht Ellwangen sah dies als schwere räuberische Erpressung in zwei Fällen an und verurteilte den 21jährigen Heidenheimer zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.
Die Überfälle ereigneten sich am Abend des 30. April, kurz vor Feierabend, und am frühen Morgen des 22. Mai diesen Jahres, kurz vor Öffnung der Tankstelle. Beide Male kam der damalige Hartz-IV-Empfänger mit dem Fahrrad zum Tatort. Sieben Tage nach dem zweiten Überfall, am 29. Mai 2018, wurde der Drogenabhängige festgenommen. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft im Gefängnis in Schwäbisch Hall. Von dort wurde er zur Hauptverhandlung vorgeführt.
Der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte räumte die ihm zur Last gelegten Taten ein. „Die Idee hatte ich schon lange davor“, sagte er zu den Überfällen: „Aber machen wollte ich es erst halt nicht.“Zur Tatzeit war der Mann heroinabhängig, hatte Entzugserscheinungen und stand zudem unter Alkohol. Am Tag vor dem ersten Überfall hatte der Angeklagte in einem Wald mit der Schreckschusswaffe noch Schießübungen gemacht. Auch hatte er sich kurz vorher im Internet über Tankstellen und ihre Öffnungszeiten erkundigt. Die beiden Opfer, ein Tankstellenbetreiber und eine Kassiererin, leiden noch heute an den Überfällen. Der Angeklagte entschuldigte sich im Gerichtssaal bei beiden.
Ein medizinischer Sachverständiger bescheinigte dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung und verminderte Schuldfähigkeit. Seit seinem 18. Lebensjahr hat der Angeklagte opiathaltige Schmerzmittel, und wenig später dann Heroin konsumiert. Zuletzt hatte der 21-Jährige pro Tag bis zu 0,3 Gramm Heroin gespritzt. „Es ist bereits eine körperliche Abhängigkeit eingetreten“, sagte der Sachverständige. Grundsätzlich sei der Angeklagte für eine Behandlung, die eineinhalb bis zwei Jahre dauere, motiviert.
Aufenthalt in Entziehungsanstalt kostet 80 000 Euro
Staatsanwalt Maximilian Adis ging von Beschaffungskriminalität aus und forderte wegen schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. „Es handelt sich um ein geplantes Vorgehen“, verneinte er eine Spontantat. Gleichzeitig beantragte der Staatsanwalt, den Angeklagten wegen seiner Drogenabhängigkeit in eine Entziehungsanstalt einzuweisen. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Alexander Schneider aus Heidenheim, schloss sich den Ausführungen des Staatsanwaltes an, stellte aber die Strafhöhe in das Ermessen des Gerichts.
Auch die Erste Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Gerhard Ilg folgte dem Vorschlag des Staatsanwaltes, verurteilte den jungen Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und ordnete die Verbringung in eine Entziehungsanstalt in Weinsberg an. „Über allem steht seine sehr bedauerliche, ausgeprägte Betäubungsmittelabhängigkeit“, sagte Gerhard Ilg in der Urteilsbegründung. Das Geld habe für seine Sucht nicht gereicht. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verursache Kosten von 80 000 Euro pro Jahr, rechnete der Richter dem Angeklagten vor. Das müsse der Steuerzahler zahlen. Und: „Wenn Sie die Entziehung abbrechen, kommen Sie halt in den Knast.“Da auf Rechtsmittel verzichtet wurde, ist das Urteil rechtskräftig. Der Angeklagte willigte in eine Therapie ein.