Situation an Seen verschärft sich
Landratsamt verbietet die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen
AALEN (an) - Die Witterung der vergangenen Wochen lässt die Pegel der Bäche und Flüsse im Landkreis dramatisch fallen. Nach den aktuellen Wettervorhersagen soll die Trockenheit noch länger anhalten. Deshalb darf aus Gewässern kein Wasser entnommen werden.
AALEN (an) - Die anhaltende trockene Witterung der vergangenen Wochen lässt die Pegel der Bäche und Flüsse im Landkreis dramatisch fallen. Nach den aktuellen Wettervorhersagen soll die Trockenheit noch länger anhalten, teilt das Landratsamt mit. Deshalb wird die Entnahme von Wasser aus den Gewässern untersagt.
Mit dem Niedrigwasser und dem temperaturbedingten Sauerstoffmangel stellt sich für die Flora und Fauna der Gewässer eine zunehmende Stresssituation ein. Diese Problematik wird zum Beispiel an einzelnen Fischsterben deutlich. Besonders stark betroffen sind die kleineren Gewässer mit ohnehin geringer Wasserführung.
Grundsätzlich darf Wasser in geringen Mengen aus Flüssen und Bächen im Rahmen des Gemeingebrauches entnommen werden, aber nur solange das Wasser für private Zwecke genutzt wird und die Entnahme dem Gewässer nicht schadet. Bei den derzeitigen niedrigen Wasserständen ist bei solchen Entnahmen von einer Schädigung der Gewässer auszugehen. Das Landratsamt weist deshalb darauf hin, dass diese Wasserentnahmen nicht mehr vom Gemeingebrauch gedeckt und damit an allen Gewässern im Ostalbkreis zu unterlassen sind.
Wasserentnahmen für gewerbliche Zwecke sind genehmigungspflichtig. Zuständig ist das Landratsamt, Geschäftsbereich Wasserwirtschaft, für große Industriebetriebe das Regierungspräsidium Stuttgart. In den Zulassungen wird geregelt, dass die Wasserentnahme nur bis zu einem bestimmten Schwellenwert erfolgen darf. Auf diese Weise wird die Erhaltung der ökologischen Grundfunktionen eines Gewässers gewährleistet. Wird unberechtigt Wasser entnommen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Weitere Informationen zur Wasserentnahme können beim Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Wasserwirtschaft, Telefon 07961 / 567-3410, eingeholt werden.