Wie mit Punkten gehandelt wird
Im April 2011 ist in Baden-Württemberg die Ökokonto-Verordnung in Kraft getreten. Seitdem können Kommunen, Landwirte und jeder andere Grundbesitzer Ökopunkte erzeugen, indem sie etwa
Der Bauer, der beispielsweise einen Acker in eine Streuobstwiese umwandelt, bekommt dafür Ökopunkte. Die kann er später selbst verwenden, wenn er Flächen verbraucht, oder verkaufen – etwa an ein Unternehmen, das an anderer Stelle eine neue Fabrik plant. Umweltverbände kritisieren an dem Tauschhandel, dass es zwischen den beiden Vorgängen keinerlei Bezug gibt. Unternehmen wie die Flächenagentur Baden-Württemberg in Stuttgart handeln mit diesen Ökopunkten. Sie kaufen den Erzeugern die Punkte ab und verkaufen sie weiter. Wie viele Ökopunkte es gibt, ist pro Maßnahme sehr unterschiedlich, erklärt Geschäftsführer Manuel Sedlak. Wer eine brach liegende Streuobstwiese auf Vordermann bringt, kann mit 22 bis 53 Punkten pro Quadratmeter rechnen – je nach vorherigem Zustand der Wiese. Auch
Die Spanne liege etwa bei 35 Cent bis einem Euro pro Ökopunkt, sagt Sedlak. Kommunen, die Baugebiete ausweisen, unterliegen nicht der Öko- konto-Verordnung. Diese gilt nur für das naturschutzrechtliche Ökokonto. Kommunen unterliegen dem bauplanungsrechtlichen Ökokonto, das im Baugesetzbuch geregelt ist. Doch auch sie können freiwillig auf die Ökokonto-Verordnung umschwenken – etwa dann, wenn sie ein Baugebiet ausweisen wollen, aber keine Ausgleichsfläche finden. Da dies immer schwieriger wird, haben einige Städte und Kreise im Bereich Bodensee-Oberschwaben 2014 einen geschaffen. So muss sich nicht jede Gemeinde selbst um einen Ausgleich für Eingriffe in die Natur kümmern. Auch größere Maßnahmen werden möglich. (kab)