Stadt weist Vorwürfe von Rehm zurück
OB: Behauptungen zum sozialen Wohnungsbau entbehren jeglicher Grundlage
AALEN (an) - Die Stadtverwaltung Aalen weist die gegen die Wohnungsbau Aalen und OB Thilo Rentschler erhobenen Vorwürfe und Behauptungen der Fraktion zur Durchsetzung des Informationsrechts (FDI) zurück. „Der bloßen und unerträglichen Behauptung, dass der bisherige Ansatz zur Versorgung mit preiswertem Wohnraum gescheitert sei, wird deutlich widersprochen“, heißt es in der Mitteilung aus dem Rathaus.
Aalen sei die Kommune, die in der Region am meisten dafür tue, um der Wohnungsnot durch eine Steigerung des Angebots entschieden entgegen zu treten. Dabei sei zu berücksichtigen, dass Aalen steigende Einwohnerzahlen zu vermelden habe. Die bereits 2014 initiierte Wohnbauoffensive sei durch den Gemeinderatsbeschluss Ende 2017 mit sozialen Komponenten – 25-Prozent-Quote für den sozial geförderten Wohnungsbau – beim Verkauf städtischer Grundstücke sowie dem Schließen städtebaulicher Verträge mit Bauträgern präzisiert und erweitert worden. „Nach nur wenigen Monaten zu verkünden, diese vorsorgende Politik sei gescheitert, ist ein komplett falsches Signal sowohl an Investoren wie auch an die Bevölkerung. Dieses Vorgehen wird dem komplexen, mit zahlreichen Aspekten behafteten Thema nicht gerecht“, sagt Aalens OB Thilo Rentschler.
Ein so wichtiges Zukunftsthema mit „haltlosen und zum Teil persönlichen Anschuldigungen zu vermengen und mit rechtlichen Drohungen auszukleiden“, entspreche nicht einer demokratischen Grundgesinnung und dem lösungsorientierten Vorgehen der Verwaltung. „Mit sehr großer Mehrheit werden bei fast jeder Sitzung Anträge der FDI dieser Art abgelehnt. Ich bitte daher die FDI darum, auf den Boden eines konstruktiven Miteinanders in der Gremienarbeit zurückzufinden“, so Rentschler weiter.
„Der als Pseudo-Antrag deklarierte Fragenkatalog der FDI wird von der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der Wohnungsbau Aalen beantwortet“, kündigt die Mitteilung an. Ein beschlussfähiger Antrag, wie es die Gemeindeordnung für eine Behandlung im Gemeinderat vorschreibt, sei aus dem Schreiben der FDI nicht ersichtlich.