Gutachter sehen Bundeswehreinsatz kritisch
Seit einer Woche wird heftig über ein mögliches Eingreifen der Bundeswehr in den Syrien-Krieg diskutiert. Ein weiteres Rechtsgutachten zu einer Beteiligung
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags sieht keinen Grund dafür, den Bundestag erst nachträglich über einen solchen Einsatz abstimmen zu lassen. Er listet in einer vierseitigen Expertise eine ganze Reihe von Argumenten auf, die gegen ein solches Vorgehen sprechen. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz sieht eine nachträgliche Mandatierung nur bei „Gefahr im Verzug“vor, also beispielsweise bei Rettungsaktionen für deutsche Staatsbürger im Ausland oder bei geheimen Einsätzen von Spezialkräften. Diesen „Notfallcharakter“sehen die Bundestags-Wissenschaftler für den Fall eines möglichen Vergeltungsschlags in Syrien nicht. Sie führen dafür mehrere Gründe auf, unter anderem, dass seit Tagen über die deutsche Beteiligung an einem Vergeltungsschlag diskutiert werde. Derweil soll die israelische Armee den
haben. Die syrische Luftabwehr habe Raketen abgefangen, meldete die amtliche Nachrichtenagentur Sana am Samstag. Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu betonte am Sonntag, Israel sei ständig aktiv, um seine Feinde davon abzuhalten, sich mit „hochentwickelten Waffen“auszurüsten. (dpa/AFP)