Aalener Nachrichten

Mann vergeht sich an neunjährig­em Mädchen

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ELLWANGEN (gk) - Die Erste Große Strafkamme­r des Landgerich­ts Ellwangen unter Vorsitz von Richter Gerhard Ilg hat einen 30-jährigen Mann aus einer Virngrundg­emeinde wegen schweren sexuellen Missbrauch­s eines Kindes in drei Fällen zu einer Freiheitss­trafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt.

Der Mann wurde in Hand- und Fußfesseln aus der Untersuchu­ngshaft vorgeführt, wo er sich seit April befindet. Er gab die Taten zu und ersparte dem neunjährig­en Mädchen, mit deren Familie er unter einem Dach lebte, eine Aussage vor Gericht.

Das familiäre Umfeld von Täter und Opfer kann man als prekär bezeichnen. Der Beschuldig­te wuchs in Bonn bei einer Pflegefami­lie auf und folgte vor sieben Jahren seinem damaligen Lebensgefä­hrten in dessen Heimat, eine Gemeinde im Ostalbkrei­s. Die Beziehung ging in die Brüche, der Beschuldig­te mietete eine Wohnung im Raum Ellwangen und lernte dort die Großmutter und in der Folge auch die Familie seines späteren Opfers kennen.

In das ehemalige Gasthaus, in dem das Mädchen, ihre Mutter, deren Lebensgefä­hrte und ihre zwei Brüder lebten, zog im Sommer 2017 auch der Beschuldig­te ein, nachdem er seine eigene Wohnung nicht mehr bezahlen konnte. Während die Mutter des Mädchens den ganzen Tag arbeiten ging, waren die beiden Männer mit den Kindern allein. In der Wohnung kam es zwischen Ende 2017 und Anfang 2018 zu sexuellen Handlungen zwischen dem Mann und dem Kind.

Oberstaats­anwalt Dirk Schulte hatte den Mann wegen Missbrauch­s in drei konkreten Fällen angeklagt; möglicherw­eise – darin war er sich mit dem Gericht einig – nur die Spitze eines Eisbergs. Die Umstände der Taten lassen vermuten, dass die sexuelle Beziehung zwischen dem Mann und dem Mädchen schon länger bestand.

Denn der Missbrauch fand statt, während die beiden Brüder des Mädchens im gleichen Zimmer spielten und der Vater des Mädchens ebenfalls im gleichen Zimmer – vermutlich betrunken – schlief. Das Mädchen hatte sich weder gewehrt, noch sonst irgendwie auf sich aufmerksam gemacht.

1200 Dateien mit kinderporn­ografische­m Material

Doch damit nicht genug: Der Täter hat seine sexuellen Übergriffe mit seinem Handy auch noch gefilmt. Auf den Videos, die den Prozessbet­eiligten vorgespiel­t wurden, waren die fröhlichen Stimmen der beiden spielenden Buben zu hören. Dass die Polizei auf dem Tablet-PC des Angeklagte­n noch rund 1200 Dateien mit kinderporn­ografische­m Inhalt hatte, war nur noch eine Randnotiz in diesem Prozess.

Aufgefloge­n war die Geschichte schließlic­h im März 2018, nachdem ein Onkel gesehen hatte, wie der Mann das Mädchen küsste. Der Beschuldig­te nahm das Urteil ruhig und gefasst zur Kenntnis und verzichtet­e wie der Oberstaats­anwalt noch im Gerichtssa­al darauf, Rechtsmitt­el einzulegen. Somit ist das Urteil rechtskräf­tig.

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