Ehemaliger Kanzler der PH Weingarten zieht Klage zurück
WEINGARTEN (olli) - Der ehemalige Kanzler der Pädagogischen Hochschule Weingarten (PH), Gregor Kutsch, wird seine Klage gegen das Land BadenWürttemberg nicht weiterführen. Er hat seine Sprungrevision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zurückgezogen. Damit ist das Urteil aus erster Instanz vom Verwaltungsgericht Sigmaringen rechtskräftig. Das hat sein Anwalt Lothar Knopp auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“schriftlich bestätigt. Gregor Kutsch, bis Ende Juli 2017 Kanzler der PH Weingarten, hatte nach seinem Ausscheiden die Verbeamtung auf Lebenszeit gefordert und sich gegen die Befristung seines Beamtenverhältnisses, welches das Landeshochschulgesetz in BadenWürttemberg für den Posten des Kanzlers vorsieht, gewehrt.
Durch seine Klage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte er für mehrere Monate die Nachbesetzung des KanzlerPostens an der PH verhindert. Erst als das Verwaltungsgericht ein Urteil gefällt hatte, konnte der Posten im Dezember 2017 nachbesetzt werden. Das Verwaltungsgericht hatte Kutschs Klage zwar abgewiesen, zeitgleich aber einer Sprungrevision stattgegeben. Dadurch durfte Kutsch seine Revision direkt beim Bundesverwaltungsgericht einbringen. Allerdings war diese stark abhängig von einem ähnlichen Fall eines Kanzlers aus Brandenburg, der bereits beim Bundesverfassungsgericht lag. Während Kutschs Revisionsverfahren erging der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Brandenburger Fall. Darin wurde die brandenburgische Hochschulkanzlerregelung für verfassungswidrig erklärt, zeitgleich aber auch die baden-württembergische Regelung als verfassungsgemäß erachtet. Das gab für Kutsch den Ausschlag, die Revision zurückzuziehen.