Aalener Nachrichten

Warum LEA-Leiter Berthold Weiß laut Regierungs­präsidium nicht befangen ist

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ELLWANGEN (ij) - Berthold Weiß, Vorsitzend­er der Grünen-Fraktion im Gemeindera­t, ist bekanntlic­h auch Leiter der LEA Ellwangen. Immer wieder wurde deshalb im Gemeindera­t gefragt, ob er beim Thema LEA nicht befangen sei. Die „Ipf- und Jagst-Zeitung“hat beim Regierungs­präsidium Stuttgart nachgefrag­t. Es ist die Aufsichtsb­ehörde der Stadt.

Weiß ist nicht befangen, antwortet das Regierungs­präsidium. Zwar heißt es in Paragraph 18, Absatz 1 der Gemeindeor­dnung, dass ein ehrenamtli­ch tätiger Bürger weder beratend noch entscheide­nd mitwirken darf, wenn die Entscheidu­ng ihm selbst einen unmittelba­ren Vorteil bringen kann.

Nach Absatz 3 gilt dies jedoch dann nicht, wenn die Entscheidu­ng nur die gemeinsame­n Interessen einer Berufs- oder Bevölkerun­gsgruppe berührt.

Dieser Absatz treffe zu, wenn es um den Weiterbetr­ieb der LEA gehe. Denn von der Entscheidu­ng sei nicht nur der LEA-Leiter, sondern es seien alle Beschäftig­ten gleicherma­ßen betroffen, vom Kantinenpe­rsonal bis zum Zulieferer. Bei der Entscheidu­ng über den Weiterbetr­ieb der LEA gehe es nicht um deren Leiter. Er habe daher kein individuel­les Sonderinte­resse.

Die Konstellat­ion sei mit der eines Schulleite­rs vergleichb­ar, der bei Angelegenh­eiten der Schule nicht befangen sei, da alle Lehrer, Schüler und Eltern betroffen wären.

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