Kabinett beschließt Reform von Paragraf 219a
BERLIN (AFP) - Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Lockerung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche auf den Weg gebracht. Die im Kabinett beschlossene Reform des Strafrechtsparagrafen 219a sieht vor, dass Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen künftig darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. Außerdem soll es eine von der Bundesärztekammer geführte Liste mit Ärzten geben, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten. In der Liste wird auch über verschiedene Möglichkeiten und Methoden informiert, die die jeweiligen Ärzte anbieten. Enthalten ist schließlich die Regelung, dass junge Frauen verschreibungspflichtige Verhütungsmittel künftig bis zum 22. Lebensjahr gratis bekommen können. Bislang war die Altersgrenze hier das 20. Lebensjahr.