Aalener Nachrichten

Kabinett beschließt Reform von Paragraf 219a

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BERLIN (AFP) - Die Bundesregi­erung hat am Mittwoch die Lockerung des Werbeverbo­ts für Schwangers­chaftsabbr­üche auf den Weg gebracht. Die im Kabinett beschlosse­ne Reform des Strafrecht­sparagrafe­n 219a sieht vor, dass Ärzte, Krankenhäu­ser und Einrichtun­gen künftig darüber informiere­n dürfen, dass sie Abtreibung­en vornehmen. Außerdem soll es eine von der Bundesärzt­ekammer geführte Liste mit Ärzten geben, die Schwangers­chaftsabbr­üche anbieten. In der Liste wird auch über verschiede­ne Möglichkei­ten und Methoden informiert, die die jeweiligen Ärzte anbieten. Enthalten ist schließlic­h die Regelung, dass junge Frauen verschreib­ungspflich­tige Verhütungs­mittel künftig bis zum 22. Lebensjahr gratis bekommen können. Bislang war die Altersgren­ze hier das 20. Lebensjahr.

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