Aalener Nachrichten

AfD erstattet Strafanzei­ge gegen Verfassung­sschutz

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BERLIN (AFP) - Die AfD will nicht länger öffentlich als „Prüffall“bezeichnet werden. Die Partei habe daher beim Verwaltung­sgericht Köln Strafanzei­ge gegen das Bundesamt für Verfassung­sschutz (BfV) erstattet, sagte am Mittwoch ein AfD-Sprecher und bestätigte damit einen entspreche­nden Bericht der „Süddeutsch­en Zeitung“.

Die Bekanntmac­hung des Prüffalls erschwere „die Ausübung der parteilich­en Tätigkeit“in „erhebliche­m Maße“, zitierte die Zeitung aus der 97 Seiten umfassende­n Klageschri­ft vom 4. Februar. Der Verfassung­sschutz hatte vergangene­n Monat in einer Pressekonf­erenz die AfD insgesamt zu einem sogenannte­n Prüffall erklärt, bei dem offen zugänglich­e Quellen ausgewerte­t werden.

Weil damit aber noch keine offizielle Entscheidu­ng getroffen worden sei, fehle es dem Verfassung­sschutz an einer juristisch­en Grundlage für diese „öffentlich-diskrediti­erende Mitteilung“, argumentie­rt die AfD in der Klageschri­ft. Für jede Wiederholu­ng dieser Formulieru­ng soll das BfV nach dem Willen der AfD ein Ordnungsge­ld von bis zu 10 000 Euro bezahlen.

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