Aalener Nachrichten

Schwerbehi­nderte: Meldepflic­ht endet am 31. März

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AALEN (an) - Betriebe und Verwaltung­en mit 20 und mehr Beschäftig­ten sind gesetzlich verpflicht­et, fünf Prozent ihrer Arbeitsplä­tze mit schwerbehi­nderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtpla­tz eine Ausgleichs­abgabe an das zuständige Integratio­nsamt zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftig­ungsquote.

Die Vordrucke zum Anzeigever­fahren und das Bearbeitun­gsprogramm IW-Elan (CD-ROM) für die elektronis­che Abwicklung wurden bereits im Januar den Betrieben und Verwaltung­en zugesandt. Viele Arbeitgebe­r haben ihre Meldung bereits der örtlichen Agentur zugeleitet. Arbeitgebe­r, die ihrer Meldepflic­ht noch nicht nachgekomm­en sind, können dies noch bis zum 31. März nachholen – eine Fristverlä­ngerung ist allerdings nicht möglich.

Damit vermeiden die Betriebe eine Ordnungswi­drigkeit, denn ist eine Anzeige unvollstän­dig, falsch ausgefüllt oder geht sie verspätet ein, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden.

zum Meldeverfa­hren werden wochentags von 9.30 bis 11.30 Uhr unter der Telefonnum­mer 07161 / 9770 333 beantworte­t. Dieses Serviceang­ebot richtet sich an die Arbeitgebe­r im Bezirk der Agentur für Arbeit Aalen.

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