Gericht muss entscheiden
Zum Befangenheits-Antrag der Fraktion der Freien Bürger im Ellwanger Gemeinderat hat uns folgende Zuschrift erreicht: Befangenheit ist keine Frage von Anstand oder Moral, sondern eine Frage, die im Streitfall von der hierzu in einer Demokratie berufenen Judikative, also von Gerichten zu beantworten ist.
Befangen ist unter anderem jemand, der bei einer ihm abverlangten Entscheidung nicht frei und unabhängig entscheiden kann. Genau das ist aber – wie viele in der Stadt zu Recht meinen – bei Herrn Stadtrat Berthold Weiß der Fall, was allein an folgendem Beispiel ersichtlich wird:
Unterstellt, Herr Stadtrat Weiß wäre aufgrund eigener, unabhängiger und freier Meinungsbildung zur Auffassung gelangt, gegen eine LEAVertragsverlängerung zu stimmen, könnte er wohl kaum weiter Vorgesetzter seiner Mitarbeiter bleiben, die – zu Recht – keinerlei Verständnis für eine derartige Haltung des Leiters der LEA hätten.
Entsprechendes gilt im Falle seiner Stimmabgabe gegen eine LEAVerlängerung gegenüber seinem Dienstherrn, dem Regierungspräsidium, wobei Stadtrat Weiß selber gegenüber der Presse erklärt hat, „dass er doch nicht das Gegenteil sagen könne, wenn das RP erkläre, er sei nicht befangen!“
Insoweit ist Stadtrat Weiß geradezu mehrfach befangen. Ebenso richtig wie bedauerlich ist es, dass durch diese leidige Befangenheitsdiskussion Stadtrat Weiß nicht nur in seiner Person attackiert und beschädigt wird, sondern auch seine bisher wohl untadelige Tätigkeit als Leiter der LEA herabgewürdigt wird.
All das hätte man längst vermeiden können, wenn man diese Frage unter Beachtung der einschlägigen Verfahrensvorschriften dem hierfür berufenen Verwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt hätte, was spätestens jetzt erfolgen muss, um weiteren Schaden für alle Beteiligten zu vermeiden. Matthias Weber, Ellwangen
Liebe Leserinnen, liebe Leser,