Aalener Nachrichten

Urteil nach Sexualmord an Joggerin bestätigt

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KARLSRUHE (lsw) - Mehr als zwei Jahre nach dem Sexualmord an einer 27 Jahre alten Joggerin bei Freiburg hat der Bundesgeri­chtshof (BGH) die lebenslang­e Haftstrafe gegen den Täter bestätigt. Über die vorgesehen­e Sicherungs­verwahrung muss das Landgerich­t Freiburg allerdings erneut verhandeln, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde. Die Begründung sei nicht ausreichen­d. Der Verurteilt­e, ein Fernfahrer aus Rumänien, hatte Revision eingelegt. Dass er vorzeitig nach 15 Jahren freikommt, bleibt so gut wie ausgeschlo­ssen, denn der BGH bestätigte die besondere Schwere der Schuld.

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