Urteil nach Sexualmord an Joggerin bestätigt
KARLSRUHE (lsw) - Mehr als zwei Jahre nach dem Sexualmord an einer 27 Jahre alten Joggerin bei Freiburg hat der Bundesgerichtshof (BGH) die lebenslange Haftstrafe gegen den Täter bestätigt. Über die vorgesehene Sicherungsverwahrung muss das Landgericht Freiburg allerdings erneut verhandeln, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde. Die Begründung sei nicht ausreichend. Der Verurteilte, ein Fernfahrer aus Rumänien, hatte Revision eingelegt. Dass er vorzeitig nach 15 Jahren freikommt, bleibt so gut wie ausgeschlossen, denn der BGH bestätigte die besondere Schwere der Schuld.