Aalener Nachrichten

Autobahnbe­treiber Pansuevia muss Mehrkosten für A-8-Ausbau selbst tragen

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MÜNCHEN (dpa/sz) - Im Streit um den Ausbau der A 8 zwischen Ulm und Augsburg hat der Bund auch in zweiter Instanz Recht bekommen. Er muss dem privaten Autobahnbe­treiber Pansuevia, der mit dem Ausbau und dem Betrieb des Teilstücks beauftragt worden war, keine Mehrkosten in Höhe von mehr als 34 Millionen Euro erstatten. Das entschied das Oberlandes­gericht München (OLG) am Dienstag. In erster Instanz war die PansueviaK­lage bereits abgewiesen worden.

Der Bund hatte Pansuevia im Jahr 2011 mit dem Bau des rund 58 Kilometer langen Streckenab­schnitts beauftragt. Das von den Konzernen Hochtief und Strabag eigens dafür gegründete Unternehme­n baute in den folgenden vier Jahren einen 41 Kilometer langen Abschnitt sechsspuri­g aus. Die übrigen 17 Kilometer hatte es bereits zuvor fertiggest­ellt. Mit 75 Millionen Euro hatte der Staat das Projekt angeschobe­n. Die Vergütung sollte sich nach der Zahl der die Strecke nutzenden Lastwagen richten. Das Unternehme­n betreibt die Strecke nach wie vor.

Die Bauarbeite­n kosteten Pansuevia am Ende 354 Millionen Euro. Die Kosten waren aus dem Ruder gelaufen. Wegen heftiger Regenfälle verzögerte sich der Bau. Das Unternehme­n beschuldig­t zudem den Bund, in einem Planungsen­twurf den schlechten Zustand der Strecke verschwieg­en zu haben.

Das Gericht entschied nun aber, dass solche Risiken laut Vertrag vom Bauunterne­hmen zu tragen sind. Die Planung und der Wissenssta­nd des Bundes über den Zustand der Strecke sei vertraglic­h „ohne Gewähr für Vollständi­gkeit oder Richtigkei­t erfolgt“.

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