Die Siegel
Dafür, ob ein Produkt „Bio“genannt werden darf, ist es egal, ob es vom Discounter oder aus dem Bioladen stammt: Prangt auf der Verpackung das sechseckige EUBiolabel – oder ein stilisiertes Blatt auf grünem Grund – entspricht die Ware der EU-Ökoverordnung 834/ 2007. Die Produzenten verzichten etwa auf künstliche Pflanzenschutzmittel und Gentechnik, halten ihre Tiere artgerecht. Geschmacksverstärker, künstliche Aromen und Farbstoffe sind tabu. Klebt ein Siegel von Bioland, Demeter oder Naturland auf den Produkten, müssen die Erzeuger strengere Vorgaben einhalten – etwa mehr Platz für Schweine vorsehen. (hg)