Aalener Nachrichten

Die Siegel

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Dafür, ob ein Produkt „Bio“genannt werden darf, ist es egal, ob es vom Discounter oder aus dem Bioladen stammt: Prangt auf der Verpackung das sechseckig­e EUBiolabel – oder ein stilisiert­es Blatt auf grünem Grund – entspricht die Ware der EU-Ökoverordn­ung 834/ 2007. Die Produzente­n verzichten etwa auf künstliche Pflanzensc­hutzmittel und Gentechnik, halten ihre Tiere artgerecht. Geschmacks­verstärker, künstliche Aromen und Farbstoffe sind tabu. Klebt ein Siegel von Bioland, Demeter oder Naturland auf den Produkten, müssen die Erzeuger strengere Vorgaben einhalten – etwa mehr Platz für Schweine vorsehen. (hg)

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FOTO: DPA Biosiegel auf Kresse.

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