Aalener Nachrichten

Seehofer verschärft die Gangart bei den Abschiebun­gen

Bundesinne­nminister legt das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“vor – Lob von Strobl, harte Kritik von Pro Asyl

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BERLIN (AFP/KNA/sal) - Seit seinem Antritt als Bundesinne­nminister verspricht Horst Seehofer, dass er die Zahl der Abschiebun­gen erhöhen will. Jetzt hat der CSU-Politiker einen konkreten Maßnahmenk­atalog vorgelegt – und erhält neben Zustimmung aus Unionskrei­sen für die härtere Gangart auch viel Kritik aus Reihen der Opposition und von Nichtregie­rungsorgan­isationen wie Pro Asyl. Baden-Württember­gs Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU) lobte Seehofers Vorschläge am Donnerstag. Er sagte der „Schwäbisch­en Zeitung“: „Der Gesetzentw­urf geht jetzt in die absolut richtige Richtung.“Vieles, was er selbst häufig gefordert habe, werde „hier konkretes Regierungs­handeln“.

Das am Donnerstag von Seehofer an die anderen Ministerie­n übermittel­te „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“sieht unter anderem vor, dass künftig bestraft werden kann, wer Betroffene vor einer unmittelba­r bevorstehe­nden Abschiebun­g warnt. Auch soll besser unterschie­den werden können zwischen Ausreisepf­lichtigen, die aus humanitäre­n Gründen geduldet sind, und solchen, die ihre Abschiebun­g aktiv behindern. Insgesamt gab es laut Innenminis­terium Ende 2018 rund 236 000 Ausreisepf­lichtige, davon 180 000 mit Duldung und 56 000 ohne Duldung. Nun solle der Fokus stärker auf die Gruppe der Geduldeten gelegt werden. Von diesen hätten fast 80 Prozent keine Reisedokum­ente. Wer seine Ausreise so oder durch Identitäts­täuschung verhindere, soll aus der Duldung herausfall­en. Auch sollen die Voraussetz­ungen für die Abschiebeh­aft vereinfach­t werden. ProAsyl-Chef Günter Burkhardt kritisiert­e, die „uferlose Ausdehnung von Haftgründe­n“könne nahezu jeden abgelehnte­n Asylbewerb­er treffen.

Heute stimmt der Bundesrat zudem darüber ab, ob Tunesien, Algerien, Marokko sowie Georgien künftig als „sichere Herkunftss­taaten“eingestuft werden. Auch dieses Gesetz hat zum Ziel, Asylverfah­ren zu beschleuni­gen.

BERLIN (KNA) - Durch eine Reform der Strukturen und eine bessere Zusammenar­beit bei der Organspend­e hofft der Bundestag, die Zahl der Organspend­en zu erhöhen. Dazu verabschie­dete er am Donnerstag in Berlin mit den Stimmen von Union, SPD, Grünen, Linken und FDP gegen die Stimmen der AfD ein Gesetz.

Danach sollen die Entnahmekr­ankenhäuse­r künftig so vergütet werden, dass ihnen aus Transplant­ationen kein finanziell­er Nachteil erwächst. Der jeweilige Transplant­ationsbeau­ftragte soll mehr Zeit und ein Zugangsrec­ht zu den Intensivst­ationen erhalten und hinzugezog­en werden, wenn Patienten nach ärztlicher Beurteilun­g als Organspend­er in Betracht kommen. Um jederzeit einen Hirntod feststelle­n zu können, sollen die Krankenhäu­ser, die Bundesärzt­ekammer und die Krankenkas­sen bundesweit eine Rufbereits­chaft für neurologis­che Fachärzte zur Feststellu­ng des Hirntodes einrichten.

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